Reden des Grafen von Bismarck-Schönhausen.
Rede bei der Vorlage des Verfassungsentwurfs
in der 6. Sitzung des Reichstags am 4. März.
Im Auftrage der hohen verbündeten Regierungen habe ich die Ehre, dem Reichstage
den Entwurf der Bundes-Verfassung vorzulegen, welcher zwischen den Regierungen vereinbart
worden ist. Ich füge diesem Entwurfe eine authentische Ausfertigung derjenigen
Verträge bei, auf welchen bisher die Constituirung des Bündnisses beruht, so wie der Protokolle
über die Conferenzen, in welchen der vorgelegte Verfassungs-Entwurf zwischen den
Vertretern der hohen Regierungen festgestellt worden ist. Indem ich diese Vorlage der
Beschlußnahme der hohen Versammlung unterbreite, enthalte ich mich, der Rede, mit
welcher der König, mein allergnädigster Herr, unsere Sitzungen eröffnet hat, etwas hinzuzufügen.
Nur auf einen Gegenstand erlaube ich mir aufmerksam zu machen. In dem
vorläufigen Bündniß vom 18. August vorigen Jahres lautet Artikel 6: „Die Dauer des
Bündnisses ist bis zum Abschluß des neuen Bundesverhältnisses, eventuell auf ein Jahr
festgesetzt, wenn der neue Bund nicht vor Ablauf eines Jahres geschlossen sein sollte.“ Ich
beabsichtige nicht, die Situation hier näher ins Auge zu fassen, in welche Deutschland gerathen
würde, wenn bis zum 18. August des laufenden Jahres, also in 5½ Monaten —
von jetzt an gerechnet — unser Werk nicht zum Abschluß gebracht würde. Ich hoffe, sie
wird nicht eintreten. Ich erlaube mir aber auf Einen Umstand aufmerksam zu machen, der
uns Allen bekannt ist: daß die Landtage oder wenigstens manche unter ihnen sich ausdrücklich
vorbehalten haben, das Resultat unserer Verhandlungen ihrer Beschlußnahme zu
unterziehen. Wir werden also sofort nach Schluß des Reichstages in der Nothwendigkeit
sein, die Landtage von 22 einzelnen verbündeten Staaten mit Beschleunigung zusammen
zu berufen. Es ist dringend wünschenswerth, daß auch diese Phase der Entwickelung sich
abschließt, bevor der 18. August eintritt. In allen diesen Momenten liegt eine neue Aufforderung
zur Beschleunigung unserer Arbeiten. — Die vertragsmäßige Regelung der
Beziehungen zu Süddeutschland, so wie sie Jedem von uns mehr oder weniger ausgebildet
vorschweben, werden meines Erachtens wesentlich durch eine rasche und entschiedene
Beschlußnahme in Norddeutschland gefördert werden. Das Vertrauen der Süddeutschen
Staaten auf den Anschluß an ihre Norddeutschen Landsleute wird in dem Maße gefördert
werden, in welchem sie sehen, daß wir die Schritte nach unserem Ziele hin mit Entschiedenheit
machen und daß wir dieses Ziel in nahe Aussicht nehmen können. Auch in dieser
Richtung, m. H., liegen Aufforderungen zur Beschleunigung unserer Arbeiten und zur
baldigen Verständigung über die Punkte, über welche Meinungsverschiedenheiten obwalten
möchten. — Es liegt ohne Zweifel, m. H., etwas in unserem National-Charakter, was
der Vereinigung Deutschlands widerstrebt. Wir hätten die Einheit sonst nicht verloren,
oder hätten sie bald wieder gewonnen. Wenn wir in die Zeit der Deutschen Größe, die
erste Kaiserzeit, zurückblicken, so finden wir, daß kein anderes Land in Europa in dem