Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1869. (18)

27.  Bekanntmachung,
die  Eröffnung  der  Zollabfertigungen  des  vereinsländischen  Hauptzollamtes
zu  Hamburg  für  den  Elbverkehr
betreffend.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Oktober  1868  (Gesetzsammlung
  p.  578)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  das  zu  Hamburg
  errichtete  zollvereinsländische  Hauptzollamt  vom  1.  dieses  Monats  ab  auch  die
Befugniß  zur  Zollabfertigung  der  elbaufwärks  von  Hamburg  nach  dem  Zollverein  gehenden
  Waaren  zugewiesen  erhalten  hat,  und  daß  in  Folge  dessen  das  Hauptzollamt  zu
Wiltenberge,  als  Grenzeingangsamt  des  Jollvereins  außer  Wirksamkeit  tritl.

Greiz,  den  15.  Juli  1869.

Fürstlich  Reuß-Planische  Landesregierung  das.
M.  Kunze
i.  V.
Bruno  Merz

28.  Nachtrag
zu  §.  46  der  Statuten  der  Greiz-Brunner  Eisenbahngesellschaft.

Auf  Autrag  des  Direktoriums  der  Greiz-Brunner  Eisenbahngesellschaft  und  nach
hierzu  erklärter  Zustimmung  der  Generalversammlung  gedachter  Gesellschaft  wird  als
Nachtrag  der  unterm  19.  März  1864  Höchsten  Orts  bestätigten  Staluten  mit  Genehmigung
  Sr.  Hochfürstlichen  Daurchsaucht  Folgendes  bestimmt:

Die  Autzzeit  der  nach  §.  44,  46,  alin.  1  von  dem  Ausschusse  auf  6  Jahre  zu
wählenden  Directorialmitglieder  katen  und  endel  ferner  nicht  mit  dem  23.  October,  als
dem  Jahrestage  der  Bahnbetriebseröffnung,  sondern  mit  dem  Schlusse  des  betreffenden
Kalenderjahres.

Greiz,  den  16.  Juli  1869.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  daselbst.
M.  Kunge
i.  V.
Bruno  Men.