Full text : Deutsches Flaggenhandbuch.

Dienstflagge  für  die  Lübeckischen
  Staatsfahrzeuge  und
Gebäude,  welche  den  Zwecken
der  Seeschiffahrt  dienen.
(Die  Flagge  ist  die  Reichsdienstflagge
  für  die  Kaiserliche
Marine  mit  dem  heraldischen
Lübeckischen  Adler  auf  weißem
Felde  in  der  Ecke  oben  links.
Siehe  Seite  104  und  105.)

 

 

Dienstflagge  für  die  Hamburgischen
  Staatsfahrzeuge  im
Gebiete  der  Seeschiffahrt  und
für  solche  hamburgischen
Staatsgebäude,  welche  ausschließlich
  den  Zwecken  der
Seeschiffahrt  dienen.

(Die  Flagge  ist  die  Reichsdienstflagge
  für  die  Kaiserliche
Marine;  in  dem  roten  Felde
oben  links  findet  sich  das  Hamburger
  Thor,  von  den  weißen
Thürmen  gekrönt,  durchkreuzt
von  dem  blauen  Anker  mit
gelbem  Stock.  Siehe
Seite  105  und  106.)

 

 

¾-1


9

 

Flagge  für  Hamburgische  Staatsfahrzeufe  welche  nicht  oder  ausnahmsweise  im  Gebiet
Seeschiffahrt  verkehren.

Wird  im  Gebiet  der  —  im  Großtopp  oder  als  Gösch  gesetzt.
(Die  Flagge  ist  rot  mit  dem  zuvor  erwähnten  Hamburger  Wappen.  Siehe  Seite  106.)