Dienstflagge für die Lübeckischen
Staatsfahrzeuge und
Gebäude, welche den Zwecken
der Seeschiffahrt dienen.
(Die Flagge ist die Reichsdienstflagge
für die Kaiserliche
Marine mit dem heraldischen
Lübeckischen Adler auf weißem
Felde in der Ecke oben links.
Siehe Seite 104 und 105.)
Dienstflagge für die Hamburgischen
Staatsfahrzeuge im
Gebiete der Seeschiffahrt und
für solche hamburgischen
Staatsgebäude, welche ausschließlich
den Zwecken der
Seeschiffahrt dienen.
(Die Flagge ist die Reichsdienstflagge
für die Kaiserliche
Marine; in dem roten Felde
oben links findet sich das Hamburger
Thor, von den weißen
Thürmen gekrönt, durchkreuzt
von dem blauen Anker mit
gelbem Stock. Siehe
Seite 105 und 106.)
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Flagge für Hamburgische Staatsfahrzeufe welche nicht oder ausnahmsweise im Gebiet
Seeschiffahrt verkehren.
Wird im Gebiet der — im Großtopp oder als Gösch gesetzt.
(Die Flagge ist rot mit dem zuvor erwähnten Hamburger Wappen. Siehe Seite 106.)