— 68 —
(Nr. 1899.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 9. Mai 1890.
Nachdem der Leipziger Kassenverein in Leipzig in der außerordentlichen Generalversammlung
vom 18. Januar d. J. seine Auflösung und Liquidation beschlossen
hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 16 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom
14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit.... 1 440 000· Mark
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes dem Antheil der Reichsbank
zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem
in der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1889 (Reichs-
Gesetzbl. S. 200) nachgewiesenen Betrage von ... .. . . ... 286 585 000
auf .. .. . . . . .. 288 025 000 Mark
erhöht.
Berlin, den 9. Mai 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.