15. Vor Erlassung des Aufgebotes sind dem damit
betrauten zuständigen Standesbeamten zu übergeben:
a. die Geburtsurkunden,
b. die Einwilligungserklärungen (nach Fiff. 3).
Der Standesbeamte kann die Beibringung dieser Urkunden
erlassen, wenn ihm Thatsachen, welche durch dieselben festgestellt
werden sollen, persönlich bekannt, oder sonst glaubhaft nachgewiesen
sind. Auch kann er von unbedeutenden Abweichungen
in den Urkunden, beispielsweise von einer verschiedenen Schreibart
der Mamen oder einer Verschiedenheit der Vornamen absehen,
wenn in anderer Weise die Persönlichkeit der Beteiligten fest—
gestellt wird.
8 45 des P. G.
14. Das Aufgebot ist zu erlassen:
a. in der Aufenthaltsgemeinde des Bräutigams und
der Braut; wohnen beide in derselben Gemeinde, dann
erfolgt das Aufgebot selbstverständlich nur einmal:
b. wenn einer der Derlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt
außerhalb seines gegenwärtigen Wohnsitzes hat, auch in
der Gemeinde seines jetzigen Aufenthaltes;
c. wenn einer der Derlobten seinen Wohnsitz innerhalb
der letzten sechs Monate gewechselt hat, auch in
der Gemeinde seines früheren Wohnsitzes.
In den unter a genannten Fällen sind also I bezw. 2, in
den unter b und c genannten Fällen sind 3 bezw. 3 gleichzeitige
Aufgebote erforderlich.
Das Aufgebot hat die Dor= und Familiennamen, den Stand
oder das Gewerbe und den Wohnort der Derlobten und ihrer
Eltern zu enthalten. (B. Nr. 60). Es ist an der für Zekanntmachungen
der Gemeindebehörde bestimmten Stelle (Rat= oder
Gemeindebrett) während 2 Mochen d. i. während voller 14
Kalendertage bei Abrechnung des Anhang= und Abnahmetages
auszuhängen und ist von dem Erlassen desselben in dem biezu
bestimmten Register Dormerkung zu machen. (B. Nr. 70). Sind
während dieser Frist Shehindernisse zur Kenntuis des Standesbeamten
gekommen, so hat er die Eheschließung abzulehnen.
Bei ärztlich bescheinigter lebensgefährlicher Krankheit, welche
einen Aufschub der Ehe nicht gestattet, kann der zuständige Standesbeamte
die Sheschließung auch ohne Aufgebot vornehmen.
Nach Ablauf von 6 Monaten verliert das Aufgebot seine
Giltigkeit, wenn innerhalb dieser Seit die She nicht geschlossen
wurde.