Volltext : Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Der  Untersuchungsrichter.
Das  Amtsgericht.
Der  Staatsanwalt.
Der  Amtsanwalt.

Aktnzz  .  „  den  .  .  19

Der  —  die  —  Suchvermerk  —  Steckbriefsnachricht
  über  d.  .  .  am....................................

An
die  Staatsanwaltschaft
—  Registerbehörde  —
in

P.  F.  M42.  Nachricht  an  die  Registerbehörde  von  der  Erledigung  eines  Suchvermerkes  oder
einer  Steckbriefsnachricht  (S  18a  der  Verordnung  des  Bundesrats  vom  16.
Juni  1882/9.  Juli  1896).