Metadata : Gedanken und Erinnerungen. Erster Band. (1)

200  Neuntes  Kapitel:  Reisen.  Regentschaft.

liche  Spitze  nothwendig  sei;  aus  allen  diesen  Erwägungen  gibt  der
König  dem  zunächst  zur  Krone  Berufenen  den  Befehl,  das  zu  thun,
was  für  solchen  Fall  in  der  Landesverfassung  vorgeschrieben  ist.
Die  Bestimmungen  der  letzteren,  welche  gerade  in  diesem  Punkte
correct  und  monarchisch  abgefaßt  sind,  werden  demnächst  zur  Anwendung
  gebracht  und  das,  wenn  auch  nach  der  Erklärung  des
Königs  überflüssige,  immerhin  aber  in  der  Verfassung  mit  gutem
Grunde  vorgeschriebene  Landtagsvotum  wird  eingeholt,  aber  streng
auf  Beantwortung  der  Frage  beschränkt:  Ist  die  Einsetzung  einer
Regentschaft  nothwendig?  mit  andern  Worten:  Ist  der  König  mit
genügendem  Grund  von  den  Geschäften  entfernt?  Wie  man  diese
Frage  verneinen  will,  ist  mir  nicht  ersichtlich;  immerhin  wird  es
noch  manche,  namentlich  formale  Schwierigkeit  zu  überwinden  geben.
Namentlich  fehlt  es  für  die  in  der  Verfassung  vorgesehene  gemeinschaftliche
  Sitzung  an  einer  Geschäftsordnung.  Diese  wird  man
improvisiren  müssen,  indessen  hoffe  ich  doch,  daß  man  in  etwa
fünf  Tagen  mit  der  Beschlußfassung  zu  Stande  sein  wird,  so  daß
dann  der  Prinz  den  Eid  leisten  und  die  Versammlung  schließen
können  wird.  Andre  Vorlagen,  namentlich  solche,  welche  auf
Geldbewilligungen  sich  beziehen,  werden  natürlich  für  diese  Sitzung
gar  nicht  beabsichtigt.  Wenn  Ihre  Geschäfte  es  erlauben,  so  würde
ich  wünschen,  daß  Sie  Sich  zum  Landtage  hier  einfinden  und  womöglich
  vor  dessen  Eröffnung  hier  sind.  Ich  höre  von  wunderbaren
  Anträgen  der  äußersten  Rechten,  die  man  vielleicht  im
allgemeinen  Interesse,  sowie  in  demjenigen  dieser  Herren  verhindern
  könnte.

Westphalens  Entlassung  gerade  im  gegenwärtigen  Momente
ist  mir  sehr  unerwünscht  gewesen.  Einmal  schon  hatte  ich,  als  er
selbige  verlangte,  sie  gehindert.  Jetzt  wollte  der  Prinz  sie  ihm  aus
ganz  freier  Entschließung  und  ohne  seinen  Antrag  ertheilen  und
schickte  mir  ein  darauf  bezügliches  Privatschreiben  an  Westphalen
mit  dem  Befehle,  sofort  die  Ausfertigung  vorzulegen.  Ich  that
letzteres  indeß  nicht,  und  sandte  auch  das  eigenhändige  Schreiben