Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

Anmerkung.
Erfolgt  die  Erklärung  nicht  zu  Protokoll,  so  erhält  der  Eingang  folgende  Fassung:

den  .  September  1887.
Ich  der  unterzeichnete

 

gebe  (in  Gemeinschaft  mit  meiner  Ehefrnn  uu“

folgende  Erklärung  ab:

Ich  beantrage  rc.  ·  »  ·

Am  Shlusse  fallen  die  Worte:  „Vorgelesen,  gene  aat  und  unterschrieben“  hinweg  und  tritt  an
Stelle  des  „Verhandelt  wie  oben“  der  Vermerk:  „Zur  Beglaubigung“"  mit  Bezeichnung  der  beglaubigenden
Behörde  oder  des  betreffenden  Beamten  unter  Beidrückung  des  Dienstsiegels.

 

Kriegsministerium.  Berlin  den  31.  August  1887.
Nr.  181.
Exerzir-Reglement  für  den  Train.

Se-  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  ein  „Exerzir-Reglement  für  den  Train"“  zu  genehmigen
eru

Dasselbe  wird  den  Kommandobehörden  mit  Vertheilungsplan  unter  Umschlag  übersandt  werden.
Das  Reglement  erscheint  in  dem  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  und
Sohn  —  Berlin  SW.,  Kochstraße  68—70  —  und  ist  bei  direkter  Bestellung  aus  der  Armee  geheftet  zum
Preise  von  1  4  und  gebunden  zum  Preise  von  1,20  ¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
No.  245/8.  87.  A.  3.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Kriegsministerium.  Berlin  den  15.  September  1887.
Nr.  182.

2  Auflösung  des  Festungsgefängnisses  in  Glogan.

as  Festungsgefängniß  in  Glogau  wird  am  1.  April  1888  aufgelöst.  Vom  1.  ruar  1888  ab  findet
die  Ein  zengen  i  in  diese  Anstalt  nicht  mehr  sab-  Von  diesem  “m  ab  sind  sämmtliche
Verurtheilte  des  Korpsgerichts  des  VI.  Armeekorps,  der  Gerichte  der  11.  und  12.  Division,  der  Kommandanturen
Breslau,  Glatz  und  Neiße  dem  Festungugefängaa  in  Neiße  zu  überweisen,  in  welche  Anstalt  auch  die  bei
Auflösung  des  Festungsgefängnisses  in  Glogau  vorhandenen  Gefangenen  überzuführen  sind.

Deoas  Aufssichtspersonal  tritt  zum  Festungsgefängniß  in  Neiße  über  mit  Ausnahme  eines  aus  dem

Bereiche  des  III.  Armeekorps  kommandirten  Unteroffiziers,  welcher  zu  seinem  Truppentheil  zurückkehrt.

No.  354/8.  87.  C.  3.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Kriegsministerium.  Berlin  den  17.  September  1887.
Nr.  183.  .
A  Veransgabung  der  nenen  Kriegs-Etappen-Ordnung.
lerhöchsten  Orts  ist  unter  dem  3.  d.  M.  die  „Kriegs-Etappen-Ordnung“"  genehmigt  worden,  welche  bezüglich
der  Shsten  Orth  uaber  an  Stelle  der  „strul  betreffend  das  Etappen=  und  Eisenbahnwesen  2c.  im
Kriege,  vom  20.  Juli  1872"  tritt.  Z  Z
Sie  wird  den  Kommando=  2c.  .  und  Truppen  in  der  erforderlichen  Au#hl  von  Exemplaren

 

zugehen  und  im  Verlage  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W.,
Kochstraße  68—70,  und  zwar  bei  direkter  Bestellung  aus  der  Armee  zum  Preise  von  1,20  4  für  das  geheftete
und  von  1,45  &  für  das  in  Pappeinband  mit  Leinwandrücken  gebundene  Exemplar,  erscheinen.

No.  278/9.  87.  A.  1.  Bronsart  v.  Schellendorff.