Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Krenkel  in  Deckenpfronn,  Oberamts  Calw,
Kröner  in  Freudenstadt,
Köhnle  in  Liebenzell,  Oberamts  Neuenbürg.

Stuttgart  den  28.  Juni  1841.  Schlaper.

C)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Auflösung  der  für  Verbesserung  der  Leinwand-Gewerbe  niedergesetzten
Commission  und  die  Uebertragung  ihrer  Funktionen  an  die  Central-Stelle  des  landwirthschaftlichen
  Vereins.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom
17.  d.  M.  die  im  Jahr  1827  zum  Zwecke  der  Verbes,erung  der  Leinwand-Gewerbe
niedergesehte  besondere  Commission  in  Rücksicht  darauf,  daß  ihr  ferneres  Bestehen
unter  den  veränderten  Verhältnissen  nicht  mehr  erforderlich  ist,  aufzuldsen  und  die
Besorgung  ihrer  Obliegenheiten  der  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen  Vereins
zu  übertragen  geruht.

Indem  dieß  unter  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  13.  April  1827
(Reg.  Blatt  S.  150)  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  ertheilt  man  den  Polizei=
  und  Finanzbehèörden  die  Weisung,  der  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen
Vereins  bei  Verfolgung  ihrer  dießfallsigen  Zwecke  dieselbe  Unterstützung,  wie  der  nun
aufgelösten  Commission,  zu  gewähren.

Diejenigen  Landwirthe,  welche  zu  Folge  der  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern  vom  5.  Januar  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  14)  um  Preise  für  Hervorbringung
  vorzüglichen  Flachses  sich  bewerben  wollen,  haben  die  Proben  ihrer  Produkte
mit  den  vorgeschriebenen  Ausweisen  an  die  gedachte  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen
  Vereins  einzusenden.

Stuttgart  den  29.  Juni  1841.  Schlaper.  Herdegen.