Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

260

 

 

 

Nummer
des  zur  Zeit  des Vertragsabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs
  Benennung  der  Gegenstände
l    .
  Maßstab.  Betrag

Franken.
Noch:
aus  45.  Tressen,  mit  Ausnahme  solcher  aus  Stroh,  und  Fournituren  aller
Art  aus  Rohr,  Stroh,  Esparto,  Rinde,  Palmfasern  oder
Harren  für  die  Fabrikation  von  Hüten  frei
aus  46.  Oeldruckbilden  frei
aus  48.  Cerefin  ..  frei
aus  50.  Harte  Seife,  mit  Ausnahme  der  weißen  und  der  parfümirten
sowie  der  mit  Alkohol  hergestellten  Seife  100  kg  6
53.  Farbstoffe  und  Farben  frei
aus  56.  Oelsämereien  und  andere  Sämereien)  Hopfen;  Holzstoff;  Oelkuhen
  frei
aus  57.  Ordinäre  Glaswaren  100  kg  1
oder  nach  Wahl  des  Importeurs:
vom  Werth.  10%
Andere  Glaswaren  mit  Ausnahme  des  Spiegel-  und  Fensterglases,
  der  Glasplatten,  der  Glasziegel  und  des  Dachglases  Werth  10  %
aus  58.Essig  und  flüssige  Essigsäure  von  einem  Gehalt  an  reiner

 

Essigsäure  von  nicht  mehr  als  8  Prozert  ......

Anmerkung:

Den  Importeuren  von  Essig  und  flüssiger  Essigsäure
mit  einem  Gehalt  an  reiner  Esstgsäure  von  mehr  als
8  Prozent  ist  gestattet,  auf  der  öffentlichen  Niederlage
durch  Zusatz  von  Wasser  den  Gehalt  an  reiner  Essigsäure
  auf  8  Prozent  oder  weniger  zurückzuführen
und  für  die  so  erhaltene  Mischung  nach  ihrer  Menge
nur  den  ihrem  niedrigeren  Gehalt  an  Essigsäure
entsprechenden  Zoll  zu  entrichten.

 

 

Hektoliter  15