Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

(164)
Berichtigung.

In  der  Verordnung  vom  30sten  October  1847,  die  Einfuͤhrung  einer  anderweiten  Arzneientaxe
  betr.,  ist  Seite  160,  Zeile  4  von  oben

statt:  „welche  mit  Fuͤnf  und  Zwanzig  Thalern  Strafe“
zu  lesen:  „welche  mit  Fuͤnf  bis  Zwanzig  Thaler  Strafe“.

 

Letzte  Absendung:  am  8ten  Januar  1848.