Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  37.  309

Muster  13.
(Ausführungsbestimmungen  §  39.)

 

GErbschaftsstener-ZSollbuch
d

KKAK  K  ⅛  ⅛⅛K#7II  #in

für  das  Rechnungsjahr  19

Dieses  Buch  enthält  Blätter,  Geführt  von
welche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unter-  "n
zeichneten  belegten  Schnur  durchzogen  sind.  (Name)  —
d  ten  19  (Dienststellung.
......................  ..,en—.
(Name).........-............--....-......-..
(Dienststellung)......-.............--......

 

Anleitung  zum  Gebrauche.

1.  Die  Erbschaftssteuer  ist  nach  erfolgter  Feststellung  sofort  durch  Ausfüllung  der  Spalten  1  bis  7
und  11  einzutragen;  die  Spalten  13  bis  15  sind  nach  Zahlung  der  Sieuer  auszufüllen.

2.  Die  Herabsetzung  des  Solles  kommt  in  den  Spalten  8  und  9  zur  Darstellung.  In
die  Spalte  8  sind  diejenigen  Beträge  einzutragen,  welche  lediglich  infolge  anderweiter
Feststellung  der  Erbschaftssteuer  in  Abgang  kommen.  In  die  Spalte  9  kommen  die

Beträge  zum  Ansatze,  welche  niedergeschlagen  worden  sind.

3.  Zwischen  den  einzelnen  laufenden  Nummern  ist  ein  entsprechender  Raum  für  etwaige
weitere  Eintragungen  in  den  Spalten  8  und  9  (bei  mehrfacher  Herabsetzung  des
Steuersolls)  und  13  bis  15  (bei  Teilzahlungen)  zu  lassen.

62“