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Kreuzer.
III. Für das Auflösen des Phosphors in fetten oder ätherischen
Oelen, in Aether oder Alcohol.
Contundiren und Zerreiben.
Für das Contundiren und Zerreiben einer Substanz
bis incl. 20 Gramm
50
100
200
7? 77 500 77
Bei größeren Quantitäten für jede weiteren 200 Gramm
Decocta und Znfusa.
Für ein im Dampfapparat zu bereitendes Decoct oder Infusum
(incl. der Wägung der Colatur) bis zu 500 Gramm
Bei größeren Quantitäten für weitere je 500 Gramm.
Wenn ein Decoct verordnet wird, welchem gegen Ende der
Bereitung noch eine weitere Substanz hinzugefügt werden soll,
so darf hiefür nur der Preis cines einfachen Decocts berechnet
werden.
Digestionen.
Geistige und wässerige Digestionen werden bis zur Dauer
von 24 Stunden berechnet mit
Bei mehr als 2“4stündiger Dauer wird für jeden solzenden
Zeitraum von 24 Stunden die Hälfte des obigen Arbeitspreises
hinzugerechnet.
Dispensation nicht flüssiger Arzneimittel.
Für die Dispensation eines nicht flüssigen Arzneimittels,
(z. B. eines gestrichenen Pflasters, eines einzelnen Pulvers oder
8.
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