Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 375 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Frsbn Darunter 
« ura --. 
Titel. Ausgabe. Clatsjahr künftig 
1892/93. wegfallend 
* sE’ « Mark. Mark. 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeien 16 000 – 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Aussahen ... 2 500 – 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommen- 
den Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fort- 
dauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem 
Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehr- 
ausgaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein 2c., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe . . ./ 116000 — 
Die Einnahme beträüt16 000 — 
Balanzirt. 
60 
Reichs-Gesetzbl. 1892.
	        
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