Posen. Schlesien. 353
stantischen Brüder, zur Ruhe und zur heiligsten Erfüllung der Allerhöchsten Fra 7
Verfügungen ermahnen und sich selbst darnach verhalten. p
Ich ersterbe in unverbrüchlichster Treue« etc.
Cabinets-Ordres an Voss und an Reck und Hardenberg s. unter April 9
dem 1. April 1805, No. 813.
819. Immediat-Bericht der Staats-Minister Graf Hoym und v. Massow. April
Berlin und Breslau 1805 April 10 und 14. 10/14
B. 89. 30. G. Ausfertigung.
Ueber »das Gesuch der Gemeinden Rabischau und Haine im Loewenbergschen Kreise
Schlesiens vom 11. Novembris 1804 wegen Zurückgabe der katholischen Kirche und
Wiedemuth.« 1)
»Euer Majestät haben ... . geruhet, uns das anbei zurtickgehende
Original-Gesuch der Gemeinden zu Rabischau und Haine vom 11. Novembris
1804 um Zurückgabe der katholischen Kirche nebst Zubehör in Gnaden
suzufertigen und unsern Bericht darüber zu erfordern.
Nachdem wir durch das Breslausche Ober-Consistorium diese Sache mit
Zusiehung sämtlicher Interessenten haben näher untersuchen lassen und der
vollständige Bericht dieses Collegii an uns eingegangen, so verfehlen wir
nunmehro nicht, E. M. folgendes .... anzuzeigen:
Die Zeit der Erbauung der katholischen Kirche, deren Zurückgabe die
Gemeinden gegenwärtig verlangen, fällt in das graue Alterthum und es hat
nicht ausgemittelt werden können, ob sie von der evangelischen Gemeinde
oder dem katholischen Patron gebauet worden. An der Decke der Kirche
stehet der Vermerk: ‘1568 gebaut’. Hieraus schliesst die Gemeinde, welche
damals schon notorisch der evangelischen Religion zugethan gewesen, dass
ihre Vorfahren solche erbauet haben müssten. Dagegen behauptet der
Patron, dass, nach der Aeshnlichkeit der Geschichte aller Patronat-Kirchen
in Schlesien zu schliessen, diese Kirche lediglich aus den alleinigen Vermögenskräften
der Patronen gebauet und nebst den Unterhaltungs- Quellen
für Pfarrer und Glöckner gestiftet worden. So viel ist unstreitig, dass diese
Kirche im Jahre 1654 der evangelisch-protestantischen Gemeinde gehört
und dass sie den 25. Februarii 1654 der evangelischen Gemeinde weggenommen
und dem katholischen Ordens-Geistlichen Joachim Rils von der
Reductions-Commission tibergeben worden. Hierauf hielte sich die evangelische
Gemeinde in Ansehung ihres Gottesdienstes zu den evangelischen
Kirchen in den Grenzdörfern von Sachsen.
Wie aber Schlesien in der Folge der Zeit unter Preussischen Scepter
kam, erhielten diese Gemeinden die Erlaubniss, sich ein eigenes Bethhaus
erbauen zu dürfen, auch einen eigenen Prediger zu halten.
l) Cfr. No. 822.
Granier, Preussen und die kath. Kirche. IX. 23