Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XI. Band (11)

1967

EDen  Zoll  der  durch  Baiern  und  Wuͤrtemberg
transitirenden  Contanti  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Mafestät  des  Königs.

Bei  Gelegenheit  des  über  die  Postverhältnisse
  mit  der  Krone  Würtemberg  abgeschlossenen
  Staats-Vertrags  sind  die  beiderseitig
  allerhschsten  Höfe  übereingekommen,
daß  vom  1.  Jäner  18ro  an,  der  Zoll  von
dem  auf  den  königlichen  Postwägen  durch
Baiern  und  Würcemberg  transitirenden  baarrem
  Gelde,  oder  Contanti  aufgehoben  werden
  solle;  wovon  unterzeichnete  Stelle  das
Publikum  in  Kenntniß  seze.

München  den  19.  Dezember  r809.
Königliche  General-Host-Direktion.

Karl  Freiherr  von  Drechsel.
Deisenrieder.

 

Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Es  hat  Seiner  königlichen  Majestät  zum
besondern  Wohlgefallen  gereicht,  aus  dem
Berichte  des  General-Kommissariats  des  Iller-Kreises
  vom  20.  v.  M.  die  ausgezeichneten
  Beweise  von  Treue  und  Anh#nglichkeit
  zu  vernehmen,  welche  einige  Unterthanen
  der  Landgerichte  Füssen  und  Schongau,
während  der  Aufruhr  an  den  Grenzen  der
Landgerichte  wüthete,  und  diese  sich  selbst  in
der  Gewalt  der  Insurgenten  befanden,  mit
einem  weder  durch  Schrecken  noch  durch  Gewalt
  zu  erschütternden  Muthe  gegeben  haben.

Wenn  dieselben  gleich  in  dem  Bewußtseyn,

  ihre  Unterthans  Pflicht  auch  in  dem
gefährlichsten  Zeiepunkte  erfüllt,  und  durch
ihr  muthvolles  Beispiel  ihre  Mitbürger  vor
dem  Verbrechen  des  Aufruhrs  und  seinen
schrecklichen  Folgen  bewahrt  zu  haben,  ihren
schönsten  Lohn  sinden  müsfen;  se  wollen  Seine

1968

koͤnigliche  Majestaͤt  jedoch  auch  ihnen  jene
aͤussere  Auszeichnung  verleihen,  welche  die  Geseze
  dem  buͤrger  lichen  Verdienste  zuerkennen.

Allerhoͤchstdieselben  haben  demnach  bechlossen,
  wie  folgt:

1)  Der  Pfarrer  in  Pfronten,  Faver  Baier,
der  Gerichtsamman  von  Nesselwang,  Joseph
Seidelmann,  der  Bürgermeister  von  Vils,
Anton  Koz,  und  der  Pfarr-Haupemann  in
Ptronten,  Martin  Hörmann,  sämmrliche
Landgerichts  Füssen,  welche  durch  Wort  und
That  die  Erhaltung  und  Wiederherstelluns  der
Ordnung  und  Ruhe  in  den  ihrer  Leirung  anvertrauten
  Gemeinden  mit  unerschrockenem  Muthe
beförderten,  sollen  die  goldene  Zivil-Verdienst-Medaille
  erhalten.

2)  Dem  Obmann  zu  Burggau,  Landgerichts
  Füssen,  Sigmund  Spötel  und  dem
Kaspar  Mehrle  von  Buchingen,  Landgerichts
Schongau,  welche  sich  von  treuer  Anhänglichkeit
  selbst  durch  persönliche  Gefahr  nicht  abschrecken
  ließen,  wird  die  s#lberne  Zivil-Verdienst
  Medaille  verliehen.

3)  Rücksichtlich  des  Franziskauer:  Gnardians
  im  Zentr.l-Kloster  zu  Füssen,  Pater
Camill  Meschelböck,  und  der  eben  dort
befindlichen  zwel  Franziskaner,  P.  Maximin
Neth,  und  P.  Fulgens  Wagner,  welche
ebenfalls  ihre  Unterthans-Treue  auf  die  unzweideutigste
  Weise  bewähre  haben,  werden
Seine  Majestär  bedache  seyn,  ihren  Zustand
durch  Verleihung  von  Seelsorge-Pfründen,
oder  Vermehrung  der  Pension  zu  verbessern,
wo  indessen  die  Bekanntmachung  ihrer  Namen
  durch  das  Regierungoblatt  verfügt  wird.

München  am  15.  Dezember  1809.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
Baumiller.