Kummer 16
Beschaffungs-Amtes vorläufige Beschlagnahmen bis zur
Däuer von 14 Tagen auszusprechen. Die Verlängerung
der Beschlagnahme bezw. die mit der Beschlagnahme nicht
gleichbedeutende Enteignung erfolgt nur durch Wumba.
Alle Beschwerden über derartige Beschlagnahmungen sind
an Wumba, Chefingenieur, zu richten (Berlin W. 15).
2. Nachweisung von Fabrikon und technischen Einrichtungen
für Heeresaufträge auf Grund der Feststellung der technischen
Leistungsfähigkeit an Ort und Stelle,
B. Vermittlung von Reparaturarbeiten, insbesondere an
landwirtschaftlichen Maschinen, sowie Vermittlung von
Hilfsaufträgen.
Die Beauftragten der Maschinen = Ausgleichstellen.
kühren einen mit Photographie versehenen militärischen
Ausweis bei sich, der auf Verlangen vorgezeigt werden muß.
Die zuständige Maschinen-Ausgleichstelle kann bei den
Kriegsamtstellen oder unmittelbar beim Kriegsamt, Wumba,
Chefingenieur, Technisches Hauptbüro in Berlin (Fernsprecher
Amt Steinplatz 6940, Zimmer 456) erfragt werden.
* Zinkspänebearbeitung.
Bei der Bearbeitung von Zinkspänen entstehen insofern
Schwierigkeiten, als ein Teil der Werke bei dem Wiedereinschmelzen
nur geringe Ausbente hat. Es sind darum verschiedene
Verfügungen ergangen, die diese Verluste auf ein
Mindestmaß beschränken sollen. Bei Neuregelung der
Metall-Bewirtschaftung im Anschluß an das Zuweisungsverfahren,
Einführung der Bezugscheine (s. Nr. 15, S. 8),
war es notwendig, bierin klare Verhältnisse zu schaffen.
Danach gilt nunmehr das Folgende:
Es' id bei Zink, wie bei allen anderen Sparmetallen,
der Netktoverbrauch zuzilglich der uneinbringlichen
Verluste zugewiesen und die Rückgabe des Entfalles
an den Erstverbraucher, der das Vorfabrikat geliefert
hat, zur Pflicht gemacht. Sind die Erstverbraucher nicht
in der Lage, die Späne selbst gewinnbringend einzuschmelzen,
so können sie diese der Kriegs--Metall--Akt.-Ges.
zur Verfügung stellen, die ihnen 75 Prozent des trockenen
Spänegewichtes in Rohzink dafür zur Verfügung stellt.
Geschäftliche Vereinbarungen sind dabei mit der Kriegs-Metall-Akt.-Ges.
zu regeln.
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Derkehrswesen
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k Einschränkung des KReifens.
Krlegsminiserlum, Friegsamt.
CUgb. Nr. Stab M. 3 d. 26442. 5. 17. K.
vom 12. S. 1917.
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeifen veröffentlicht
folgende Bekanntmachung:
Pfingstverkehr.
„Die Lokomotiven und Wagen werden angenblicklich
für die Bedürfnisse der kämpfenden Heere, der Volksernährung
und Kriegswirtschaft gebraucht. Für Zwecke des
Personenverkehrs stehen sie nur in geringem Umfange zur
Friegsamk. Hmtliche Mittellungen und Machrichten
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VHW3·«""WWisckkößwssUsI Andrang sind Ueberfüllungen
und Zugverspätungen undermeidlich. Dadu rch werden die
Züge für den Heeresbedarf und die Volksernährung im
Mitleidenschaft gezogen. Der Ernst der Stunde verlangt
dringend, daß die sonst üblichen Ausflüige und Vergungungsfahrten
zu Himmelfahrt und Pfingsten unterbleiben.
Sonderzüge werden für diese Zwecke überhaupt
nicht abgelassen. Mit Zurückbleiben beim Reiseantritt oder
unterwegs ist um so mehr zu rechnen, als der Fahrkartenberkanf
in bielen Jällen eingeschränkt werden muß. Bahnsteigkarten
werden in der Zeit vom 10. bis einschl. 28. d. M.
nicht ausgegeben werden. Wer nicht unbed ingt reisen muP,
der verzichte auf Benutzung der Eisenbe uu. Das Vaterland
verlangt das."“ «
Alle dem Kriegsamt nachgeordneten Stellen, insbesondere
die Kriegsamtstellen und Nebenstellen, haben
für ihren Vereich dahin zu wirken, daß vorstehende Mahnung
in weitestem Umfange bekanntgegeben und befolgt
vird. 6„
bgabe von fingeboten durch die
fahrzeugbauanstalten.
Krlegsministerium. Rrlegsamt, Cechulicher Stab T. 8.
Tab. Nx. 5184. K. 1 7. H.
Fahrzeugausschuß vom I. S. 1917.
Die Fahrzengbauanstalten lehnen häufig die Mbgaba
eines Angebotes ab mit der Begründung, daß die anfragende
Firma zuvor einen Erlaubnisschein vom Fahrzengausschuß
beizubringen hätte.
Acgesehen davon, daß dies unzutreffend ist, bedingt es
eine unnötige Verzögerung und Erichverung des Geschäftsganges.
Vom Besteller ist beizubringen die Bescheinigung
der zuständigen Kriegsamtstelle über die Kriegsnotwendigkeit.
Auf die Beibringung dieser Bescheinigung hat die
Fahrzeugbauanstalt zu dringen. Die Freigabe des Angebots
für die bekreffeude Fahrzeugbananstalt wird von dem Vorhandenfein
dieser Bescheinigung abhängig gemacht. Ausdrücklich
sei aber nochmals darauf hingewiesen, daß die Bescheinigung
nicht vom Kriegsamt bezw. Fahrzeugausschuß
ausgestellt wird, sondern von der zuständigen Kriegsamtstelle,
die dazu auch allein in der Lage ist, weil nur sie die
örtlichen Verhältnisse prüfen und dadurch beurteilen kann,
ob die angefragten Lokomotiven und Wagen wirklich notwendig
find. 1
Der Chef des Technischen Stabest
Sorge.
Beklebezeftel für Eisenbahnwagen,
Krlegsminliterlum. Rrlegsamt.
b. Nr. stab M. 3d. 25 148. 5. 17. K.
vom 4. J. 1917.
Im Einvernehmen mit dom Ministerium der öffenklichen
Arbeiten und der Abteilung für gerun der fens
Transporte wird nachstehende Anregung der Kriegsamtstelle
Düsfseldorf zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
Auf Werken mit verzweigkem Eisenbahnanschluß werden
oft Verzögerungen beim Laderechtstellen der einzelnen
Eisenbahnwagen und damit Entladestockungen dadurch her-