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des russischen
Zolltarifs
vom
11. Juni 1891.
Bezeichnung der Waaren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln Kopeken
Gold.
aus 177. zu 3. Kragen, Manschetten und Vorhemden aus
Papier, selbst mit weißem oder bedrucktem
baumwollenen Stoff auf einer oder auf beiden
Seiten überzogen, ohne jedwede Naht, zu-
sammengewogen mit den zur Verpackung
dienenden Schachteln oder Kartons
4. Geleimtes Papier aller Art, mit Ausnahme
des besonders benannten, weißes und farbiges
(in der Masse gefärbtes), ohne Verzierungen,
Hefte in Einschlag (aber ohne Einband),
Bristolkarton und aller Art satinirte und
polirte Pappe in Rollen, Blättern und in
Streifen oder zu Visitenkarten geschnitten;
Röhrchen zum Aufwinden von Garn) Papier
auf undichtes Gewebe, Leinwand oder Mitkal
(baumwollenes Zeug) geklebt; durchsichtige
Gewebe zum Durchzeichnen
6. Schreibpapier, Papier zu Typographen-,
Lithographen-, Buchbinder= und Konditor-
arbeiten, mit Verzierungen, als: Vergoldung,
Versilberung, Bronzirung, Einprägungen,
gepreßten Spitzen, Mustern, Zeichnungen,
aufgeklebten Theilen, Bordüren, Wappen,
Monogrammen, Bildern und dergleichen;
Cigarettenpapier, dünnes Einschlagepapier
(Chinesisches), farbiges Papier, nicht in der
Masse gefärbtes (auf einer oder auf beiden
Seiten mit Farbe überzogen)); verarbeitetes
Papier: Kouverts, Lichtschirme, künstliche
Blumen aus Papier und dergleichen
aus 7. Oeldruckbilder und Chromolithographien
aus 178 2. Musiknoten, geographische Karten und Pläne,
durch Druck, Lithographie oder Photographie
vervielfältigt . . . . . . . . . . . . . ..
Pud 2 40
Pud 3 30
Pud 8 75
Pud 5 —
Pud 3 20
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