Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

— 205 — 
  
  
Artikel                                             Zollsatz 
des russischen          in Rubeln Kopeken  Gold  
 Zolltarifs  
 Bezeichnung der Waaren      Einheit   
11. Juni 1891.  
aus 216. Bleistifte aller Art einschließlich der Farbstifte, einzeln 
oder assortirt, mit den Schachteln, in denen sie 
eingeführt sind, zusammengewogen Pfund – 35 
Anmerkung 2. Schiefertafeln werden nach 
Art. 70 Absatz 2a mit 50 % Zuschlag verzollt. 
Zu Anmerkung 2. Schiefergriffel, nicht 
mit Papier oder anderen Stoffen überzogen, 
werden wie die Schiefertafeln behandelt. 
Verzeichniß der Ausfuhrzölle. 
3.Lappen und Lumpen jeder Art, sowie auch wollene 
Abschnitzel und Papierhalbmasse Pud — 30 
  
  
  
  
 
	        
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