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Artikel des deutschen Tarifs Zollsatz
(nach der Benennung der Waaren. Einheit. in
vom 1. Februar 1892 ab Mark
geltenden Fassung).
(aus 25.) f) Butter, auch künstliche 100 kg 16
aus g) aus 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, mit
Ausnahme von Schweinefleisch . . . . 100 kg 15
Schweinefleisch, ausgeschlachtetes, frisches,
und Fleisch, zubereitetes, mit Aus—
nahme von Speck, frisch oder zu—
bereitt. 100 kg 17
Fleischextrakt, flüssiger, und Tafel—
bouillon . . . .. 100 kg 20
aus 2. Fische:
γ. mit Essig, Oel oder Gewürzen zu—
bereitete, in Fässern eingehend 100 kg 12
3. Federvieh aller Art, nicht lebend 100 kg 12
Wild aller Art, nicht lebend 100 kg 20
n) Kaviar und Kaviarsurrogate . ... . . . .. . 100 kg 150
0) Hartkäse in mühlsteinförmigen Laiben, das
Stück im Gewicht von mindestens
50 Kilogramm . .. .. . . . . . . . . . . . .. 100 kg 15
anderer Käse .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 20
aus p) aus 1. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller
Art; mit Zucker, Essig, Oel, oder
sonst, namentlich alle in Flaschen,
Büchsen und dergleichen eingemachte,
eingedämpfte oder auch eingesalzene
Früchte, Gewürze, Gemüse und
andere Verzehrungsgegenstände (Pilze,
Trüffeln, Geflügel, Seethiere und
dergleichen)) zubereiteter Senf; Kapern,
Pasteten, Saucen und andere ähn-
liche Gegenstände des feineren Tafel-
genusses . .. 100 kg 60
Kindermehl (Nestlemehl und dergleichen 100 kg 50