Betrag
Kapitel für das
Titel Einahme. Etatsjahr
1894/95.
– Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent 1 255 900
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosen 870
— 1 255 030
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die Gemeinde
Mittelberg ... . . . . . .. 30
bleiben (Titel 1) 1 255 000
2. Wechselstempelsteuer 7 970 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 159 400 M.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und
Verwaltungskosten 222 600 =
zusammen . 382 000
bleiben (Titel 2) 7 588 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte usw.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, abzüg-
lich der den Bundesstaaten nach § 43 des Gesetzes,
betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben
(Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu vergütenden
zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungskosten 4 431 000
B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten 11 040 000
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