Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Junern  und  des  fKriegswesens,
betrefsend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpftichtige  Deutsche
in  den  ruffischen  Onsferprovinzen.  Vom  4.,  11.  April  1902.
Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  vorbezeichneten  Betreff  erlassene
Bekanntmachung  vom  24.  März  d.  Is.  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1902
Nro.  13  S.  68)  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  4./11.  April  1902.
Pischek.  v.  Schnürlen.

Bekanntmachung.

Dem  Stabsarzte  der  Reserve  Dr.  med.  William  Wolfram  zu  Niga  ist  auf  Grund  des  §.  42
Ziffer  2  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziffer  1  a  und  b
ebendaselbst  bezeichneten  Art  über  die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  russischen  Ostseeprovinzen  haben.

Berlin,  den  24.  März  1902.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

tbekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betriffend  Abänderungen  der  Kandwehr-Bezirke-Eintheilung  für  das  Deutsche  Rrich.
Vom  4./11.  April  1902.

Im  Nachstehenden  wird  eine  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  20.  März
d.  Is.,  betreffend  Abänderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  für  das  Deutsche
Reich  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1902  Nro.  13  S.  69),  zur  allgemeinen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  4./11.  April  1902.
Pischek.  v.  Schnürlen.