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Bekanntmachung der Ministerien des Junern und des fKriegswesens,
betrefsend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche
in den ruffischen Onsferprovinzen. Vom 4., 11. April 1902.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 24. März d. Is. (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1902
Nro. 13 S. 68) zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 4./11. April 1902.
Pischek. v. Schnürlen.
Bekanntmachung.
Dem Stabsarzte der Reserve Dr. med. William Wolfram zu Niga ist auf Grund des §. 42
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b
ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den russischen Ostseeprovinzen haben.
Berlin, den 24. März 1902.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
tbekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betriffend Abänderungen der Kandwehr-Bezirke-Eintheilung für das Deutsche Rrich.
Vom 4./11. April 1902.
Im Nachstehenden wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. März
d. Is., betreffend Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche
Reich (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1902 Nro. 13 S. 69), zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 4./11. April 1902.
Pischek. v. Schnürlen.