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4. Györ—Sopron—Ebenfurter Eisenbahngesellschaft, einschließlich der von
dieser betriebenen Strecke Lajta—-Ujfalu—Ebenfurt der Wien—Pottendorf —
Wienerneustädter Linie der K. K. Südbahngesellschaft.
5. Vereinigte Arader und Csanader Eisenbahn.
6. Eisenbahn im Szamosthal.
7. Lokalbahn Keszthely—Balaton-Szt. György.
8. Die auf ungarischem Gebiete gelegene Strecke der Eisenbahnlinie
Göding—Holics.
9. Eisenbahn Mohacs—Pécs.
10. Die schmalspurige Lokalbahn Nagy Karoly— Somkut.
11. Lokalbahn Eperjes—Bartfa.
Der Eintritt der unter 1 nn bis tt, 3c und d, sowie unter 10
und 11 aufgeführten Eisenbahnstrecken in den internationalen Verkehr
erfolgt in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung
vom 22. April d. J. ab.
B. Unter „Schweiz. A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene
Bahnen und Bahnstrecken.“ ist die in den Betrieb der Jura-Simplon-
Bahn übergegangene Thunersee-Bahn zu streichen.
Berlin, den 31. März 1894.
D e r R e i c h s k a n z l e r.
Graf von Caprivi.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.