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Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
107.
117.
118.
119.
120.
140.
141.
Zuckerwerk, Gyrupe, Pomeranzensaft und sonstige, nicht be—
sonders genannte Fruchtsäfte ... . . . . . . .. .. . . ..... ·....
Anmerkung: Hierunter ist auch begriffen: Chokolade
als Zuckerwerk (Pralines, mit Creme und andere) Chokolade
in Täfelchen (neapolitanische, mexikanische u. s. w.) oder in
Stäbchen; sogenanntes englisches Zuckerwerk (Drops), Zucker-
mandelkuchen, Gummibonbons, Pasten aus Malven, Brust-
beeren, Lakritzen u. s. w. Unter denselben Artikel gehören
Fruchtsäfte (aus Ananas, Johannisbeeren, Citronen, Granat-
äpfeln u. a.), rein oder gezuckert, ferner Brauselimonaden.
Mit Alkohol vermischte Fruchtsäfte werden nach Artikel 91
behandelt.
Rosenöl.....
Bittermandelöl
Orangen-, Citronen- und Pomeranzenöl...... . . .. . . .. ...
Anmerkung: Unter diesem Artikel sind auch begriffen:
die Essenzen der verschiedenen Pomeranzen- und Citronenarten,
wie Cedrate, Bergamotten und andere; die »Neroliöl« ge—
nannte Essenz von Pomeranzenblüthen.
Nicht besonders benannte flüchtige Oele.
Anmerkung: Hierunter sind die ätherischen Oele oder
Essenzen begriffen, wie: ätherische Oele von Absynth, Anis,
Engelwurz, Sternanis, Cassia lignea, Ouendel (cimbru),
Koriander, Nelken, Kümmel, Lorbeerblättern, Minze, Ingwer,
Spieße und Lawendel, Muskatblüthe, Majoran, Dill, Melisse,
Mirben, Veilchen, Kamille, Senf, Rosmarin, Zimmt,
Schlangenkraut, Baldrian, Wintergrün u. s. w.
Schwefel- und baldriansaures Chinin
Anmerkung: Hierunter sind auch die verschiedenen
Chininpräparate begriffen.
Alle nicht besonders benannten pharmazeutischen Präparate und
zusammengesetzten Arzneien, sowie medizinischen Präparate
in Form von Pulvern, Pillen, Zuckererbsen, Pastillen,
Elixiren, Gyrupen, Salben, Oelen, Seifen, Pflastern und
100 kg
160.—
1 kg 80.—
" 7.50
" 4.—
" 2.50