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Artikel des Maßstab Zollsatz
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken).
Noch:
234. eingepreßten Mustern versehenes Leder; — alle diese Leder ge-
färbt oder nicht; ferner gefärbte marokinirte Leder; überhaupt
alle anderen ähnlichen feinen Leder, gefärbt, gefirnißt oder
lackirt (lustruite sau cu lac) und selbst vergoldet oder
versilbert.................... 100 kg 150.—
236. Perdegeschirr und Sattel aller Art sowie deren Zubehör,
nämlich Zügel, Halfter und Gurte aus Leder " 160.—
Anmerkung: Nicht überzogene Holzsättel werden wie
Holzarbeiten und Holzwaaren behandelt.
237. a) Lederwaaren verschiedener Art, mit Ausnahme der nach
Artikel 238 gehörenden, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen außer Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein,
echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, Seide, Sammt
und Edel- oder Halbedelsteien................. " 200.—
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Sattlerwaaren
aller Art, wie: Riemen (mit Ausnahme von Treibriemen),
Säbelkoppeln (mit Ausnahme der Koppeln aus Metallfäden),
Gürtel (mit Ausnahme der mit Seide gefütterten und reich
verzierten Damengürtel), Lederzeug für Militärausrüstung
überhaupt, Schultaschen (ghiosdane), Tornister, Patronen-
taschen, Futterale für Waffen, Beutel für Schießpulver und
Schrot, — alle diese Gegenstände aus Leder jeder Art, mit
oder ohne ihre Metall-Zuthaten.
Peitschen und Reitgerten (außer solchen mit Griffen aus
Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, Edelmetall).
Felleisen aus hartem oder weichem Leder und Hutschachteln,
ganz aus Leder oder aus Pappe mit Lederüberzug; Reise-
taschen als Umhänge= oder Handtaschen, jedoch nicht mit
Toiletten= oder Arbeits-Necessaires ausgestattet (sei es, daß
diese Taschen ganz aus Leder bestehen oder durch Stickerei
hergestellt und nur auf Leder aufgezogen sind); Reise- und
Jagdflaschen aus Glas oder Metall, mit Leder überzogen.
Hüte, Kappen und militärische Kopfbedeckungen, in deren
Zusammensetzung Leder den Hauptbestandtheil bildet.
Ueberhaupt alle Waaren, in deren Zusammensetzung Leder
den Hauptbestandtheil bildet, und die nicht unter andere
Artikel gehören.