Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

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Artikel des Maßstab Zollsatz 
rumänischen Bezeichnung der Waaren. der in 
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken). 
Noch: 
234. eingepreßten Mustern versehenes Leder; — alle diese Leder ge- 
färbt oder nicht; ferner gefärbte marokinirte Leder; überhaupt 
alle anderen ähnlichen feinen Leder, gefärbt, gefirnißt oder 
lackirt (lustruite sau cu lac) und selbst vergoldet oder 
versilbert.................... 100 kg 150.— 
236. Perdegeschirr und Sattel aller Art sowie deren Zubehör, 
nämlich Zügel, Halfter und Gurte aus Leder " 160.—  
Anmerkung: Nicht überzogene Holzsättel werden wie 
Holzarbeiten und Holzwaaren behandelt. 
237. a) Lederwaaren verschiedener Art, mit Ausnahme der nach 
Artikel 238 gehörenden, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen außer Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, 
echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, Seide, Sammt 
und Edel- oder Halbedelsteien................. " 200.— 
  
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Sattlerwaaren 
aller Art, wie: Riemen (mit Ausnahme von Treibriemen), 
Säbelkoppeln (mit Ausnahme der Koppeln aus Metallfäden), 
Gürtel (mit Ausnahme der mit Seide gefütterten und reich 
verzierten Damengürtel), Lederzeug für Militärausrüstung 
überhaupt, Schultaschen (ghiosdane), Tornister, Patronen- 
taschen, Futterale für Waffen, Beutel für Schießpulver und 
Schrot, — alle diese Gegenstände aus Leder jeder Art, mit 
oder ohne ihre Metall-Zuthaten. 
Peitschen und Reitgerten (außer solchen mit Griffen aus 
Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, Edelmetall). 
Felleisen aus hartem oder weichem Leder und Hutschachteln, 
ganz aus Leder oder aus Pappe mit Lederüberzug; Reise- 
taschen als Umhänge= oder Handtaschen, jedoch nicht mit 
Toiletten= oder Arbeits-Necessaires ausgestattet (sei es, daß 
diese Taschen ganz aus Leder bestehen oder durch Stickerei 
hergestellt und nur auf Leder aufgezogen sind); Reise- und 
Jagdflaschen aus Glas oder Metall, mit Leder überzogen. 
Hüte, Kappen und militärische Kopfbedeckungen, in deren 
Zusammensetzung Leder den Hauptbestandtheil bildet. 
Ueberhaupt alle Waaren, in deren Zusammensetzung Leder 
den Hauptbestandtheil bildet, und die nicht unter andere 
Artikel gehören. 
  
 
	        
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