Full text : Bismarck, Die gesammelten Werke, Band 6a.

272  Drohender  Sequester  für  Vermögen  Georgs  V.

zum  Grunde,  daß  der  gegenteilige  Paciscent  auf  die  Fortsetzung  eines  nicht  einmal  geheimen,
  sondern  öffentlichen  Krieges  gegen  Preußen  verzichten  und  die  Gelder,  welche
Seine  Maojestät  der  König  ihm  ungezwungen  und  in  reichem  Maße  gewährte,  nicht  zu  solcher
Kriegführung  verwenden  würde.

Es  hat  das  gerade  Gegenteil  davon  stattgefunden.  Die  Bildung  und  Organisierung
der  Welfischen  Legion,  die  Werbungen  in  Hannover  durch  geheime  Agenten  sind  von  der
Zeit  des  Abkommens  an  öffentlich  in  verstärktem  Maße  betrieben  worden;  die  Leitung
dieser  Umtriebe  von  Hietzing  aus,  die  Besoldung  der  Legionäre  durch  die  Umgebung  des
Königs  sind  durch  Korrespondenz  des  Grafen  Platen  mit  den  Führern  der  Truppen ⁴
konstatiert.

Die  Königlich  Großbritannische  Regierung  hat  sich  überzeugen  können,  wie  loyal  wir
unsererseits  auf  das  Abkommen  eingegangen  sind.  Die  Regierung  hat  bei  den  Debatten
in  beiden  Häusern  des  Landtages,  wo  es  ein  leichtes  gewesen  wäre,  bei  dem  großen  Widerwillen
  der  Bevölkerung,  selbst  der  hannöverschen,  und  ihrer  Vertreter  gegen  die  Sache  sie
durch  ein  bloßes  Gehenlassen  zu  Falle  zu  bringen,  vielmehr  allen  ihren  Einfluß  aufgewandt,
um  die  Zustimmung  des  Landtags  zu  erlangen ⁵.

Wir  können  dies  aber  den  Tatsachen,  welche  eine  große  Aufregung  im  Lande  hervorgebracht
  haben,  gegenüber  nicht  durchführen,  wenn  Kön[ig]  Georg  nicht  aufhört,  dem  Sinne
des  Abkommens  entgegen  den  Krieg,  soviel  an  ihm  ist,  fortzusetzen ⁶.  Die  Stimme  des
Landes  und  der  Provinz  Hannover  selbst,  welche  aufs  äußerste  dadurch  beunruhigt  ist,
macht  es  uns  zum  Vorwurf,  daß  der  König  Georg  die  gegen  Preußen  geworbenen  Truppen
mit  dem  ihm  von  Preußen  gegebenen  Gelde  besoldet.  Wenn  er  auf  diese  Weise  fortfährt,
die  Voraussetzungen  und  notwendigen  Vorbedingungen  des  Abkommens  seinerseits  zu
brechen  und  sich  als  im  Kriegszustande  gegen  Preußen  zu  betrachten,  so  zwingt  er  uns  dadurch,
  auch  unsererseits  den  Kriegszustand  als  fortdauernd  anzusehen,  und  macht  es  uns
unmöglich,  ihm  Gelder  behufs  kriegerischer  Vorbereitungen  gegen  Preußen  zu  zahlen.  Die
Regierung  würde  das  vor  dem  Lande  nicht  verantworten  können,  und  ihre  Stellung  allen
Parteien  gegenüber  kompromittieren.

Wir  müssen  an  König  Georg  die  bestimmte  Forderung  richten,  daß  er  die  Organisation
der  Legion  aufhebe,  die  geworbenen  Leute  entlasse,  daß  er  ihnen  den  bisber  gewährten  Sold
—  unter  welcher  Form  dieser  auch  gegeben  sein  mag  —  entziehe,  und  daß  er  endlich  ferneren
Werbungen  und  Konspirationen  im  Lande  entsage.

Wenn  wir  diese  Erklärung  und  Bürgschaften  für  ihre  loyale  Ausführung  nicht  erhalten,
  so  werden  wir  die  Ausantwortung  jedes  Betrages  an  den  König  Georg  inhibieren
müssen.  Wir  werden  alsdann  eine  Kommission  einsetzen  und  derselben  die  Verwaltung  des
Sequesters  für  das  Vermögen  des  welfischen  Hauses  übertragen,  bis  der  zeitige  Vertreter
des  Hauses  die  Feindseligkeiten  gegen  Preußen  einstellt.  Die  Kosten,  welche  durch  letztre
verursacht  werden,  würden  aus  den  Revenuen  des  Vermögens  zu  bestreiten  sein ⁷.  

Ich  zweifle  nicht,  daß  die  Königlich  Großbritannische  Regierung  die  Motive  würdigen
wird,  welche  in  unserer  Stellung  dem  eigenen  Lande  gegenüber  liegen.  Sie  ist  zugleich  die----------------------------                                                                                                                                                                                 4

  Vgl.  Nr.  1053,  Anm.  2.

5  Vgl.  Nr.  1055,  Anm.  5.    

6   Der letzte Nebensatz: „wenn König Georg ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.

7  Der  letzte  Satz  und  der  Schluß  des  vorletzten  von  den  Worten  an:  „bis  der  zeitige  Vertreter ..."
eigenhändiger  Zufsatz  Bismarcks.