272 Drohender Sequester für Vermögen Georgs V.
zum Grunde, daß der gegenteilige Paciscent auf die Fortsetzung eines nicht einmal geheimen,
sondern öffentlichen Krieges gegen Preußen verzichten und die Gelder, welche
Seine Maojestät der König ihm ungezwungen und in reichem Maße gewährte, nicht zu solcher
Kriegführung verwenden würde.
Es hat das gerade Gegenteil davon stattgefunden. Die Bildung und Organisierung
der Welfischen Legion, die Werbungen in Hannover durch geheime Agenten sind von der
Zeit des Abkommens an öffentlich in verstärktem Maße betrieben worden; die Leitung
dieser Umtriebe von Hietzing aus, die Besoldung der Legionäre durch die Umgebung des
Königs sind durch Korrespondenz des Grafen Platen mit den Führern der Truppen ⁴
konstatiert.
Die Königlich Großbritannische Regierung hat sich überzeugen können, wie loyal wir
unsererseits auf das Abkommen eingegangen sind. Die Regierung hat bei den Debatten
in beiden Häusern des Landtages, wo es ein leichtes gewesen wäre, bei dem großen Widerwillen
der Bevölkerung, selbst der hannöverschen, und ihrer Vertreter gegen die Sache sie
durch ein bloßes Gehenlassen zu Falle zu bringen, vielmehr allen ihren Einfluß aufgewandt,
um die Zustimmung des Landtags zu erlangen ⁵.
Wir können dies aber den Tatsachen, welche eine große Aufregung im Lande hervorgebracht
haben, gegenüber nicht durchführen, wenn Kön[ig] Georg nicht aufhört, dem Sinne
des Abkommens entgegen den Krieg, soviel an ihm ist, fortzusetzen ⁶. Die Stimme des
Landes und der Provinz Hannover selbst, welche aufs äußerste dadurch beunruhigt ist,
macht es uns zum Vorwurf, daß der König Georg die gegen Preußen geworbenen Truppen
mit dem ihm von Preußen gegebenen Gelde besoldet. Wenn er auf diese Weise fortfährt,
die Voraussetzungen und notwendigen Vorbedingungen des Abkommens seinerseits zu
brechen und sich als im Kriegszustande gegen Preußen zu betrachten, so zwingt er uns dadurch,
auch unsererseits den Kriegszustand als fortdauernd anzusehen, und macht es uns
unmöglich, ihm Gelder behufs kriegerischer Vorbereitungen gegen Preußen zu zahlen. Die
Regierung würde das vor dem Lande nicht verantworten können, und ihre Stellung allen
Parteien gegenüber kompromittieren.
Wir müssen an König Georg die bestimmte Forderung richten, daß er die Organisation
der Legion aufhebe, die geworbenen Leute entlasse, daß er ihnen den bisber gewährten Sold
— unter welcher Form dieser auch gegeben sein mag — entziehe, und daß er endlich ferneren
Werbungen und Konspirationen im Lande entsage.
Wenn wir diese Erklärung und Bürgschaften für ihre loyale Ausführung nicht erhalten,
so werden wir die Ausantwortung jedes Betrages an den König Georg inhibieren
müssen. Wir werden alsdann eine Kommission einsetzen und derselben die Verwaltung des
Sequesters für das Vermögen des welfischen Hauses übertragen, bis der zeitige Vertreter
des Hauses die Feindseligkeiten gegen Preußen einstellt. Die Kosten, welche durch letztre
verursacht werden, würden aus den Revenuen des Vermögens zu bestreiten sein ⁷.
Ich zweifle nicht, daß die Königlich Großbritannische Regierung die Motive würdigen
wird, welche in unserer Stellung dem eigenen Lande gegenüber liegen. Sie ist zugleich die---------------------------- 4
Vgl. Nr. 1053, Anm. 2.
5 Vgl. Nr. 1055, Anm. 5.
6 Der letzte Nebensatz: „wenn König Georg ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
7 Der letzte Satz und der Schluß des vorletzten von den Worten an: „bis der zeitige Vertreter ..."
eigenhändiger Zufsatz Bismarcks.