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die Ernennung der Mitglieder der Spezialkommissionen für die
Austrocknung von Sümpfen und ähnlichen Arbeiten von öffentlichem
Interesse;
die Genehmigung der von den katholischen Bischöfen des Landes
vorgenommenen Ernennungen zu geistlichen Aemtern und die Ge—
nehmigung der Abberufung von solchen Aemtern;
die Bestätigung der Ernennung und der Abberufung protestantischer
Pfarrer;
die Genehmigung der Wahlen der Präsidenten der protestantischen
Konsistorien, die Ernennung der geistlichen Inspektoren der Kirche
Augsburgischer Konfession und die Genehmigung der Wahlen der
weltlichen Inspektoren;
die Bestätigung der Ernennung und Wahlen zu Aemtern des
israelitischen Kultus.
Ist der Statthalter an der Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse
verhindert, so sind in den vorbezeichneten Angelegenheiten Unsere Entschließungen
einzuholen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegl.
Gegeben Neues Palais, den 5. November 1894.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.