Artikel des Maßstab Zollsatz
rumaͤnischen Bezeichnung der Waaren. der in
Generaltarifs. Verzollung. Lei (Franken).
Noch:
322. welcher für Posamentierwaaren aus der nach dem Tarif mit
dem höchsten Satze belegten Beimischung vorgesehen ist.
Posamentierwaaren aus mit Seide gemischter Baumwolle
werden nach Artikel 311 oder nach Artikel 325 behandelt je
nach dem Verhältniß, in welchem sich die Seide in denselben
befindet; solche, mit Goldfäden, Silberfäden oder vergoldeten
oder versilberten gewöhnlichen Metallfäden gemischt, werden
nach Artikel 315 behandelt.
323. Gewebe und Tricotstoffe aus Baumwolle, mit Seide bis
20 Prozent des Gewichts gemischt. 100 kg 240. —
Anmerkung: Gewebe und Tricotstoffe aus Baumwolle,
bei welcher die Beimischung von Seide mehr als 20 Prozent
des Gewichts beträgt, werden nach Artikel 309 behandelt.
324. Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Baumwolle, mit Seide
bis 20 Prozent des Gewichts gemischt, einfach zusammen—
gewirkt, aber nicht genäht . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . ... " 240.— —
Anmerkung: Hierunter sind die verschiedenen, in
der Anmerkung zu Artikel 259 aufgeführten Strumpfwirk-
waaren begriffen, sofern sie aus den in Artikel 324 bezeich-
neten Webstoffen gewirkt sind, und sofern sie die in der An-
merkung zu vorgenanntem Artikel 259 angegebenen Eigen-
schaften aufweisen.
Erzeugnisse der Strumpfwirkerei aus Baumwolle, bei
welcher die Beimischung von Seide mehr als 20 Prozent des
Gewichts beträgt, werden nach Artikel 310 behandelt.
325 Posamentier= und Bandwaaren aus Baumwolle, mit Seide bis
20 Prozent des Gewichts gemischt. " 280.—
Anmerkung: Posamentier= und Bandwaaren aus
Baumwolle, bei welcher die Beimischung von Seide mehr
als 20 Prozent des Gewichts beträgt, werden nach Artikel 311
behandelt.
3 . Dreifacher Zoll des
336. Konfektionswaaren aus Wollenstosfen " Dreifacher Zoll des Gewebs oder Tric-
cotstoffes, aus wel-
chem der Gegen-
stand hergestellt ist.
337. Konfektionswaaren aus Baumwollenstoffen Funffacher Zoll des Gewebes oder Tricotstoffes, aus welchem der Gegenstand hergestellt ist.
338. Konfektionswaaren aus Zeugstoffen von Jute, Manillahanf, 2 *
Phormium tenax, Aloe und anderen Pflanzenfasern »
339. Konfektionswaaren aus Zeugstoffen von Flachs oder Hanf. - stand hergestellt
8“°