Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

— 166 — 
Räume, sowie das Steuerhaus zum Schutze des Mannes oder der 
Leute am Steuer, wenn diese Räume nicht größer sind, als es für 
die bezeichneten Zwecke erforderlich ist; 
b) jeder zum Schutze der Deckpassagiere auf kurzen Reisen gegen Unwetter 
und Seegang angebrachte Aufbau, wenn die Vermessungsbehörde vom 
Schiffsvermessungsamt hierzu beauftragt wird; 
c) das Kochhaus (Kombüse) und der Raum für den Destillirapparat, 
sofern dieselben nicht größer als erforderlich sind, um dem Koch bei 
der Bereitung der Speisen, sowie dem Maschinisten beim Destilliren 
des Wassers für die Passagiere und die Schiffsmannschaft genügenden 
Schutz zu bieten; 
d) die für die Schiffsoffiziere und die Schiffsmannschaft bestimmten 
Klosets, falls dieselben eine angemessene Zahl und Größe nicht über- 
steigen. Bei hauptsächlich für den Passagiertransport bestimmten 
Schiffen kann außerdem für je 50 Personen ein Kloset außer Rechnung 
bleiben. Die Zahl der von der Vermessung ausgeschlossenen Klosets 
darf indessen im Ganzen 12 nicht übersteigen. 
III. Abzüge vom Brutto-Raumgehalt. 
§. 14. 
Von dem Brutto-Raumgehalt kommen zur Bestimmung des Netto-Raum- 
gehalts in Abzug, jedoch nur dann, wenn diese Abzüge zuvor in den Brutto- 
Raumgehalt einvermessen sind: 
A. Räume zum Gebrauch der Schiffsmannschaft und zur Navigirung 
des Schiffes und zwar: 
1. alle abgetheilten Räume sowohl über wie unter dem obersten Deck, 
welche ausschließlich für die Mannschaft bestimmt sind, vorausgesetzt, 
daß bezüglich der Logisräume den Vorschriften im §. 44 Absatz 1 der 
Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 entsprochen ist; 
2. jeder Raum, welcher ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des 
Schiffsführers bestimmt ist; 
3. alle Räume, welche ausschließlich verwendet werden: 
a) zur Handhabung des Steuers, des Gangspills und für die Ein- 
richtung zum Ankerlichten,  
b) zur Aufbewahrung der Karten, Signalvorrichtungen und anderer 
Navigationsinstrumente sowie der Bootsmannsvorräthe; 
4. der von der Hülfsmaschine und dem Hülfskessel eingenommene Raum, 
sofern diese maschinellen Einrichtungen mit den Hauptpumpen des 
Schiffes in Verbindung stehen;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.