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darm wird darauf, nachdem der Zwölffingerdarm am hinteren Ende unterbunden
worden ist, hinter der Ligatur abgeschnitten. Es folgt alsdann die Ausschlitzung
des Leer- und Hüftdarmes. Sodann wird der Mastdarm vor seinem Beckenstücke
durchschnitten und bis zu der Stelle, wo er sich mit dem Zwölffingerdarme
kreuzt, abgetrennt.
Hierauf wird der Zwölffingerdarm vom Gekröse abgelöst, aber nicht heraus-
geschnitten.
Nachdem alsdann das Gekröse des Dünndarmes untersucht worden ist,
wird die vordere Gekröswurzel durchschnitten und der Dickdarm im Zusammen-
hange herausgenommen. Ferner werden die Windungen des Grimmdarm-
labyrinths von einander getrennt und dann der ganze Dickdarm aufgeschlitzt.
Schließlich wird der Zwölffingerdarm in seiner natürlichen Verbindung mit der
Leber aufgeschnitten und die Mündung des gemeinschaftlichen Gallenganges wie
beim Pferde geprüft.
Die Untersuchung und die weitere Sektion der in der Bauchhöhle gelegenen
Organe erfolgt wie beim Pferde.
3. Schwein.
§. 20.
Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unterbunden
und zwischen beiden Ligaturen durchschnitten worden ist, zieht man sein hinteres,
zwischen den Gekrösplatten gelegenes Ende hervor, dann trennt man das hintere
Ende des Zwölffingerdarmes in Verbindung mit dem Leer- und Hüftdarme vom
Gekröse und schneidet den letzteren, nachdem er dicht vor der Hüftblinddarm-
öffnung unterbunden worden ist, vor der Ligatur ab. Nach der Herausnahme
wird der Dünndarm mit einer Scheere aufgeschlitzt. Hieran schließt sich die
Untersuchung des Dünndarmgekröses. Blind-, Grimm- und Mastdarm werden
im Zusammenhange herausgenommen, indem man die vordere Gekröswurzel
durchschneidet und den Mastdarm von seinen Verbindungen trennt. Der Mast-
darm wird dicht vor seinem Beckenstücke abgeschnitten. Darauf werden die
Windungen des Grimmdarmkonvolutes vorsichtig auseinandergezogen und dann
alle Abtheilungen des Dickdarmes aufgeschlitzt. Nächstdem werden Netz und Milz
herausgenommen. Die Untersuchung der Organe der Bauchhöhle und die weitere
Sektion der letzteren erfolgt, wie beim Pferde angegeben worden ist.
4. Fleischfresser.
§. 21.
Nachdem der Zwölffingerdarm hinter der rechten Niere zweimal unterbunden
und zwischen den Ligaturen durchschnitten worden ist, trennt man das hintere
Ende des Zwölffingerdarmes, den Leerdarm, indem man die eine Platte des
Dünndarmgekröses durchschneidet, den Hüftdarm und den ganzen Dickdarm im
Zusammenhange vom Gekröse. Der Mastdarm wird alsdann vor seinem Becken-
stücke abgeschnitten.