Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

— 409 — 
darm wird darauf, nachdem der Zwölffingerdarm am hinteren Ende unterbunden 
worden ist, hinter der Ligatur abgeschnitten. Es folgt alsdann die Ausschlitzung 
des Leer- und Hüftdarmes. Sodann wird der Mastdarm vor seinem Beckenstücke 
durchschnitten und bis zu der Stelle, wo er sich mit dem Zwölffingerdarme 
kreuzt, abgetrennt. 
Hierauf wird der Zwölffingerdarm vom Gekröse abgelöst, aber nicht heraus- 
geschnitten. 
Nachdem alsdann das Gekröse des Dünndarmes untersucht worden ist, 
wird die vordere Gekröswurzel durchschnitten und der Dickdarm im Zusammen- 
hange herausgenommen. Ferner werden die Windungen des Grimmdarm- 
labyrinths von einander getrennt und dann der ganze Dickdarm aufgeschlitzt. 
Schließlich wird der Zwölffingerdarm in seiner natürlichen Verbindung mit der 
Leber aufgeschnitten und die Mündung des gemeinschaftlichen Gallenganges wie 
beim Pferde geprüft. 
Die Untersuchung und die weitere Sektion der in der Bauchhöhle gelegenen 
Organe erfolgt wie beim Pferde. 
3. Schwein. 
§.  20. 
Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unterbunden 
und zwischen beiden Ligaturen durchschnitten worden ist, zieht man sein hinteres, 
zwischen den Gekrösplatten gelegenes Ende hervor, dann trennt man das hintere 
Ende des Zwölffingerdarmes in Verbindung mit dem Leer- und Hüftdarme vom 
Gekröse und schneidet den letzteren, nachdem er dicht vor der Hüftblinddarm- 
öffnung unterbunden worden ist, vor der Ligatur ab. Nach der Herausnahme 
wird der Dünndarm mit einer Scheere aufgeschlitzt. Hieran schließt sich die 
Untersuchung des Dünndarmgekröses. Blind-, Grimm- und Mastdarm werden 
im Zusammenhange herausgenommen, indem man die vordere Gekröswurzel 
durchschneidet und den Mastdarm von seinen Verbindungen trennt. Der Mast- 
darm wird dicht vor seinem Beckenstücke abgeschnitten. Darauf werden die 
Windungen des Grimmdarmkonvolutes vorsichtig auseinandergezogen und dann 
alle Abtheilungen des Dickdarmes aufgeschlitzt. Nächstdem werden Netz und Milz 
herausgenommen. Die Untersuchung der Organe der Bauchhöhle und die weitere 
Sektion der letzteren erfolgt, wie beim Pferde angegeben worden ist. 
4. Fleischfresser. 
§. 21. 
Nachdem der Zwölffingerdarm hinter der rechten Niere zweimal unterbunden 
und zwischen den Ligaturen durchschnitten worden ist, trennt man das hintere 
Ende des Zwölffingerdarmes, den Leerdarm, indem man die eine Platte des 
Dünndarmgekröses durchschneidet, den Hüftdarm und den ganzen Dickdarm im 
Zusammenhange vom Gekröse. Der Mastdarm wird alsdann vor seinem Becken- 
stücke abgeschnitten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.