Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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§. 24. 
Hieran schließt sich die Untersuchung der auf den Gesichtsknochen liegenden 
Weichtheile, der Ohrspeicheldrüse, des Seh- und Gehörorgans. Nachdem ferner 
der Unterkiefer vom Oberkiefer entfernt worden ist, werden die Zähne, der harte 
und weiche Gaumen und die Schleimhaut der Backen geprüft. Dann wird der 
Oberkiefer der Länge nach und zwar dicht neben der Nasenscheidewand durch- 
gesägt, die Nasenscheidewand herausgeschnitten und die Schleimhaut der Nasen- 
höhlen untersucht. 
Schließlich ist die etwa nothwendige Oeffnung der Stirn- und Oberkiefer- 
höhlen, um deren Inhalt und Beschaffenheit zu ermitteln, und die genauere 
Untersuchung aller Kopfknochen auszuführen. 
§. 25. 
Die Untersuchung der Extremitäten hat im Allgemeinen zu geschehen im 
Anschlusse an die anatomische Anordnung der Theile und an etwa vorhandene, 
im einzelnen Falle schon von außen sich kennzeichnende Abnormitäten derselben, 
insbesondere ist bei den infektiösen Krankheiten zu berücksichtigen das Verhalten 
der großen Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach frei- 
präparirt und eröffnet werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich an- 
schließenden Lymphdrüsen, die stets durch Einschneiden genau untersucht werden 
müssen, und der großen Gelenke. 
Hieraus ergiebt sich, daß die zur Untersuchung der Weichtheile der Extre- 
mitäten zu führenden Hauptschnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blut- 
und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung geführt werden müssen, und daß 
die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung meist durch Quer- 
schnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. 
Schließlich sind in Fällen, wo Veränderungen an den inneren Abschnitten 
der Knochen erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren 
Knochenweichtheile (Periost, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und 
nach Durchsägung weiter zu untersuchen. 
Wirbelsäule. 
§. 26. 
Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die 
Haut vom Rumpfe vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen ent- 
fernt und die Muskeln von den Dornfortsätzen und den Bogenstücken abpräparirt 
worden sind, wobei gleichzeitig die Beschaffenheit der genannten Theile zu bestimmen 
ist, werden die Bogen sämmtlicher Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist 
besonders darauf zu achten, daß die Rückenmarkshäute nicht verletzt werden. 
Hierauf untersucht man die äußere Fläche der harten Rückenmarkshaut und, 
nachdem sie durch einen Längsschnitt eröffnet worden ist, ermittelt man den etwa 
vorhandenen abnormen Inhalt. Dann prüft man das Verhalten des oberen 
Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Nächstdem werden die Nervenwurzeln
	        
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