Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

 
 
 
 
 
 
   
V. Belgischer Verwaltungen. 
Die von der Großen Belgischen Zentralbahn betriebenen Strecken 
von der niederländisch - deutschen Grenze: 
120. bei Aachen bis Aachen. 
121. bei Dalheim bis Dalheim. 
VI. Niederländischer Verwaltungen. 
122. Die von der Nord - Brabant - Deutschen Bahn betriebene Strecke von der 
niederländisch - deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel. 
123. Die von der Holländischen Eisenbahn-Gesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch - deutschen Grenze bei Cranenburg 
bis Cleve. 
124. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebenen Strecken von der niederländisch - deutschen Grenze: 
a. bei Elten bis Welle. 
b. bei Herzogenrath bis Herzogenrath. 
125. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebenen und von der Holländischen Eisenbahn - Gesellschaft mit- 
betriebenen Strecken von der niederländisch - deutschen Grenze: 
a. bei Elten bis Emmerich. 
b. bei Gronau bis Gronau. 
126. Die von der Holländischen Eisenbahn - Gesellschaft betriebene und von der 
Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen mit- 
betriebene Strecke von der niederländisch - deutschen Grenze bei Gildehaus 
bis Salzbergen. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:  
Oesterreich, Ziffer 26 bis und mit 46. 
Frankreich, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25. 
Luxemburg, Ziffer 2, 3. 
Niederlande, Ziffer 5, 6, 7, 8, 9, 10. 
Nußland, Ziffer 28, 29, 30, 31, 32, 33. 
Schweiz, Ziffer 17, 18, 19, 20, 21, 22. 
 
	        
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