Full text : Sächsische Geschichte.

Verlust  der  Vormachtstellung.  95

burg  1738,  Sachsen-Weißenfels  1746),  stellte  die  äußere
Einheit  des  albertinischen  Kurstaates  wieder  her.

Eine  innere  Staatseinheit  zu  begründen  war  schon
durch  die  neue  dynastische  Teilung  auf  lange  Zeit  unmöglich
gemacht  und  wurde  auch  nachmals  nicht  versucht.  Kursachsen
bildete  vielmehr  eine  Verbindung  halb  selbständiger  Gebiete,
die  nur  durch  das  Fürstenhaus  zusammengehalten  wurden
und  nicht  einmal  ein  gemeinsames  Indigenat  besaßen.  An
der  Spitze  der  „Erblande“  stand  neben  der  Landesregierung
(für  Justiz-  und  Lehnsachen)  der  Geheime  Rat  (Konsil).
Von  den  drei  Stiftsgebieten  gehörten  lange  Zeit  zwei,
Merseburg  und  Naumburg-Zeitz,  gar  nicht  zum  Kurlande,
aber  auch  Meißen  hatte  so  gut  seine  selbständige  Verwaltung
wie  Henneberg  (die  „Oberaufsicht“  in  Schleusingen).  Um
die  Verwaltung  zu  erleichtern,  wurde  1682  der  Erzgebirgische
Kreis  vom  Meißnischen  abgezweigt  und  den  Amtshauptleuten
die  Aufsicht  über  die  Polizei  der  Amtssässigen  sowie  die  ganze
Steuerverwaltung  ihres  Bezirks  überwiesen.  Die  Geltung
der  ganz  vom  Adel  beherrschten  Stände  nahm  in  Kursachsen
eher  zu  als  ab,  da  sie  wegen  der  langen  Kriegsnöte  und  der
wachsenden  Staatsbedürfnisse  immer  stärker  in  Anspruch  genommen
  werden  mußten;  sie  erhielten  1660  das  Recht,  sich
eigenmächtig  zu  versammeln,  1661,  als  sie  neue  Kammerschulden
  auf  die  Steuerkasse  übernahmen,  die  Zusicherung,
daß  keine  Landesteilung  und  keine  Gebietsveräußerung  ohne
ihre  Zustimmung  vorgenommen  werden  sollte.  Die  Errichtung
  ständischer  Ausschüsse  sicherte  ihren  Einfluß  auch
für  die  Zeit,  wo  der  Landtag  nicht  versammelt  war.  Seit
1666  verschmolz  der  Meißner  Stiftstag  mit  dem  erbländischen
  Landtage.

Mit  den  Erblanden  standen  die  beiden  Lausitzen  nach
dem  Rezeß  von  1635  nur  in  Personalunion,  und  jede  engere
Vereinigung  war  dadurch  erschwert,  daß  Böhmen  seine  Lehns-1682



1660
1661

1666