Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

37.  479
Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
—
1.  1|Tit.  2.  Aus  der  Kreisschuldotation  —  —
Tit.  3.  Pensionen  für  quiescirte  Stidienlehrer  und  Sudienlehrers-Relikten
  —  —
Summa  z  1976  18
2  Gewerblich  technische  Schulen  —  —
Summa  J  —  —  —
3  Deutsche  Schulen.
Tit.  1.  Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende
Fundationsbeiträüke  .  ....  5  413  49
Tit.  9  Leistungen  für  ständige  Bauausgaben  .  —  —
Tit.  Budgetmäßige  Kreisschuldotati  69  082  26
Tit.  2  Zur  Ergänzung  des  Einkommens  der  Schullehrer  nach  dem  6
Gesetze  vom  10.  November  1861  die  früheren  Kongrualergänzungs-  I
Zuschüsse  35  700  vs
Tit.  5.  Zur  Aufbesserung  des  Einkommens  der  wirklichen  Schullehrer,
der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen,  sowie  der  Schulgehilfen  156  173  74
Tit.  6.  Zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90.X  an  alle  Schulverweser,
  weltliche  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  38  572=  50  —  —
Tit.  7.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Willigungen
in  den  Budgets  der  XIX.  und  XXI.  Finanzperioden  für  die  wirk—
lichen  Schullehrer  à  90  A  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Dienstjahren  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung;  dann
für  die  ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
à  72.4  nach  5  und  von  45.X  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkt  an  gerechnet  514  641.41.  25  —1  —
Tit.  8.  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quieszirt  worden  sind
1080  M  —  —  —
Tit.  9.  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung  Hdent.
unfähig  gewordener  Schullehrter  123  600  —
Tit.  10.  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrersrelikten:
a)  nach  der  in  der  XX.  Finanzperiode  festgesetzten  Norm  (240.A
für  eine  Wittwe,  130  .4  für  eine  Doppelwaise  und  100.4  für
eine  einfache  Waise)  89  550  ∆  —  J  —  —
b)  für  Dürftige,  dem  unterstützungsalter  entwachsene  Lehrerwaisen  2000  —
Tit.  11.  Zur  Anordnung  außerordentlicher  Schulvisitationen  .  1  715  —
Summa  §  3:  643  843  75  J#  393  685  45
Summa  Cap.  I  A:  643  848  A.  76  4  395  661  63
B.  Zuschüsse  aus  Centralfonds  für  Industrie  und  Kultur.
Auf  Landeskultur  und  landwirthschaftliche  Interessen  überhaupt  2502  —
Summa  Cap.  1  398  233  63