Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1814. (9)

1697

Koͤniglich-Balterisches

1698

Regierungsblatt.

 

LXVII.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  16.  November  1314.

Allgemeine  Verordnung.

Die  Insinuazion  der  Erkenntniße  an  die  königlichen
  Fiokale  betreffend.  !)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Au-  den  von  saͤmtlichen  Appellazions-Gerichten
  des  Koͤnigreiches  erstatteten  Berichten
  uͤber  den  bei  Eroͤffnung  der  Prioritdts-Urtheile
  an  die  Kronfiskale  bisher  beobachteten
  formellen  Geschäftsgang  war  zu
entnehmen,  daß  der  in  der  Gerichtsordnung
Kapitel  10.  Paragraph  r§.  Numer  3.  enthaltenen
  Verordnung  mit  Bezug  auf  die  Gesezstelle
  Kapitel  14.  Paragraph  8.  Numer  8.
von  mehreren  Justiz-Behörden  eine  sehr  verschiedene
  Auslegung  gegeben  werde.

Um  eine  von  den  sämtlichen  Appellazions=
  und  Untergerichten  in  dieser  Hinsicht
zu  beobachtende  Gleichförmigkeit  zu  bewirken,
wird,  nach  Vernehmung  des  Ober-Appellazionsgeriches,
  hiemit  zur  Nachachtung  bemerkt,
daß  nach  der  bestehenden  Organisazion  der
Fisk-late  die  Verordnung  des  Judtziar=  Coder
  Kapitel  19.  Paragraph  #§.  Numer  3.  für
die  Kron=  und  Stiftungs-Fiokale,  wenn  sie
bei  einem  Konkurse  betheiligt  sind,  keine  Anwendung

  finde,  und  daß  an  die  Fiskale  künftig

  von  den  gefällten  Prioritäcs-Urtheilen

jedesmal  eine  Abschrift  gegen  Empfangeschein

auszufertigen,  auch  der  einschlägige  Akt,

jedoch  nur  auf  ausdruckliches  Verlangen,

denselben  mitzutheilen,  die  Appellazions=Nothfrist

  aber  auf  jeden  Fall  vom  nächsten

Tage  nach  der  eingelieferten  Bescheids-Abschrift
  zu  berechnen  sey.

München  den  §s.  Rovember  1814.

Aus

Seiner  Majestät  des  Königs  Spezial-Vollmacht.

Graf  Reigersberg.
Auf  kdniglichen  allerhochsten  Befehl
der  General-Sekretär
von  Nemmer.

 

Bekanntmachungen.
Herrschafts=  und  Ortsgerichee.

Seine  Mojestac  der  König  genehmigten
auf  die  Anträge  der  einschlägigen  General=Kreiskommissariate
  die  Errichtung  folgender
Ortsgerichte.

Im  Mainkreise:
(Ortegericht  Zedtwiz.  )

Das  Patrimonialgericht  des  königlichen

Vasallen  Otto  budwig  von  Plotho  zu
(100“.  )