258 Bie Vekerreichisch-Augarische Menarhie. (Nov. 22—27.)
22. November. (Oesterreich.) Abg.-Haus: 179 verfassungs-
treue Mitglieder treten zusammen, um sich über das neue Bank-
statut zu berathen: dasselbe wird mit einmüthiger Entrüstung für
geradezu unannehmbar erklärt und beschlossen, demnächst eine zweite
Conferenz abzuhalten und zu derselben auch die Minister einzuladen,
um von ihnen Aufklärungen zu verlangen über die Details, die der
Finanzminister in seinem Expose über den Stand des Ausgleichs
verschwiegen hat.
23. November. (Oesterreich-Ungarn.) Die Direction der
Nationalbank weist das neue von beiden Regierungen für sie verein-
barte Statut auch ihrerseits als durchaus unannehmbar ab. Die
ungarische Presse äußert sich über diese Ablehnung sehr erbittert.
24. November. (Oesterreich.) Abg.-Haus: lehnt schließlich
alle Anträge bez. Reform der politischen Verwaltung ab.
25. November. (Oesterreich-Ungarn.) Ein vertraulicher
Erlaß Andrassy's bezeichnet die Neutralität sans phrase als Richt-
schnur der österreichischen Politik. Nur in dem einen Falle wandle
diese Neutralität sich in eine bewaffnete um, wenn nämlich die öster-
reichisch-ungarischen Reichsgrenzen direct bedroht würden. Aber auch
dann gestatte die Trefflichkeit der militärischen Organisation des
Reichs, die Mobilisirung so lange wie möglich zu unterlassen.
27. November. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Zweite Con-
ferenz der drei verfassungstreuen Clubs, der sämmtliche Minister
beiwohnen über den Ausgleich mit Ungarn:
Verlesung der von den Obmännern der drei EClubs vereinbar-
ten Fec ob das veröffentlichte Vankstatut anthenkisch sei, ob die Regie-
rung dasselbe vertrete, ob wischen den eingelnen Ansgleichungspunclalionen
ein derartiger Connex bestehe, daß mit der Ablehnung eines Punktes der
ganze Ausgleich scheilere, und ob die Regierung bei den weiteren Verhand-
lungen wegen der Vankfrage auf ähnlicher Basis wie bisher verhandeln
wolle — erklärte der Finanzminister Depretis im Namen der Regierung,
n der veröfentlichte Text authentisch sei. Was die übrigen den Ausgleich
betreffenden Vorlagen angehe, so unterschieden sich dieselben dadurch von
dem Bankstatut, daß sie in vollkommener Textirung dem Hause vorgelegt
würden, während das Bankstatut der Bankdirection zur Vornahme even-
tueller Pediffeationen habe vorgelegt werden müssen. Nach dem Bekannt-
aren der Wünsche der Bankdirection würden die beiderseitigen Regierun-
sich ins Einvernehmen seben behufs weiterer Verhandlung mit der
Kmionalbank, um die Angelegenheit in einer allen Inleressen entsprechenden
Weise abzuschließen. Details könne die Regierung in der Versammlung
nicht geben, doch sei sie jederzeit zu verkraulichen Ausschlüssen bereit; ebenso
sei sie jedenfalls entschlossen, die Consequenzen der Vorlagen zu tragen. Be-
züglich der übrigen Vorlagen sei die Regierung definitiv gebunden, nur be-
züglich des Bankstatuts würden noch Verhandlungen mit der Nalionalbank
vorangehen.