Contents : Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Zweiter Teil. (2)

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150.  Stuttgart.  1895.  Ebenfalls  aus  obigem  Werk  des
San.-Rat  Dr.  Bilfinger:  Am  13.  September  1895  wurde  das  am
14.  Oktober  1894  geborene  Tochterchen  des  Inspektors  Bartholomäi,
Stuttgart-Berg,  Kanalstraße  10,  öffentlich  geimpft.  Dabei  äußerte  der
betreffende  Impfarzt  seine  Freude,  daß  das  Kind  so  fein  und  schön  weiß
sei.  Bei  der  Nachschau  zeigte  sich  nur  eine  größere  Pustel;  das  Kind  wurde
deshalb  trotz  des  energischen  Protestes  der  Mutter  mit  Gewalt  noch
einmal  geimpft;  eine  Nachschau  wurde  dann  nicht  mehr  vorgenommen.

 

Der  traurige  Verlauf  dieser  zweiten,  gegen  den  ausdrücklichen
Willen  der  Eltern  und  deshalb  nach  meiner  Meinung  ungesetzlichen
Impfung,  gestaltete  sich  folgendermaßen:  Einige  Tage  nach  dieser
zweiten  Impfung  entstand  eine  leichte  Rötung,  ohne  daß  sich  eine
weitere  Impfpustel  bildete.  Statt  dessen  bekam  aber  das  Kind  in
den  nächsten  Tagen  unter  Fiebererscheinungen  einen  eitrig  giftig
pustulosen  Ausschlag,  zuerst  am  Aermchen,  darnach  am  Leib,  zuletzt
am  ganzen  Körper,  besonders  aber  im  Gesicht  und  auf  dem  Kopfe.
Natürlich  war  das  Kind  dadurch  nachts  sehr  unruhig,  indem  der
Ausschlag  ein  starkes  Jucken  verursachte;  die  Eltern  hatten  so  eine
unglaubliche  Mühe  und  eine  Menge  schlafloser  Nächte.  Ich  sah  das