— 184 —
Fall er bei Beendigung der Arbeit nicht im Stande sein sollte, die
eliehene Schutzbrille unbeschädigt, oder überhaupt nictt zurückzugeben,
ihm bei der letzten Lohnzahlung der Betrag von dreißig Pfennig als
Wertersatz einbehalten wird.
Endlich erkennt der Unterzeichnete an, daß ihm wohl bekannt sei,
daß ein unerlaubtes Behalten der geliehenen Schutzbrille gegen ihn
eine strafgerichtliche Verfolgung wegen Unterschlagung zur Folge
haben würde.
Belgard, den 30. Mai 18. Richard Manteufel.
Gesuch
um Erteilung der Erlaubnis zur Erbauung einer Brücke
über den Chausseegraben.
Gesuch Riesenwalde, den 15. Mai 18..
des Ackerwirtes A. Thiel um Erteilung
der Erlaubnis zur Erbauung
einer Brücke über den Sr. Hochwohlgeboren
Chausseegraben dem Landesbau-Inspektor Herrn v. Stegmann
zwischen Station 11,9 und 120,0. zu
Rosenberg.
An der Riesenburg-Rosenberger Provinzial-Chaussee
besitze ich rechts einen Ackerplan,
von dem ich auf die Chaussee keine
Abfahrt habe.
Ich richte deshalb an Ew. Hochwohlgeboren
die gehorsamste Bitte, mir die Genehmigung
zu erteilen, daß ich zwischen den
» Stationen 11,9 und 12,0 eine Brücke mit vor-Urschriftlch
zurück an den schriftsmäßigem Röhrendurchlaß erbauen darf.
Chaussee-Auffeher Herrn Traut In Erwartung eines hochgeneigten Bemann
zu Riesenburg zur Ein- . . .
reichung einer Skizze nebst einem scheides zeichne ich als
Berichte über die zu erbauende Ew. Hochwohlgeboren
Seitenabfahrt.
v. Stegmann,
Zandesbau-Inspektor
gehorsamster
A. Thiel,
Ackerwirt.