Gnesen. Posen. Humboldt. 509
bei Gnesen, Wroctawek und in mehreren Collegiatstiftern Statt fand, dass
nehmlich die Bischöfe gleich nach Einziehung der geistlichen Güter die
eintretenden Vakanzen unbesetzt liessen, nicht eintrifft, sondern in Posen
sind sogar Stellen, die während der Unterhandlungen wegen der künftigen
Reduktion offen wurden, vergeben worden, so dass der ganze Status Capitularis
jetzt als res integra betrachtet werden kann.
Ausser dem wird in den Reduktions-Verhandlungen von Abtretung der
bischöflichen Forstcompetenz für die Unterhaltung der Kathedral-Kirche,
auch von den von dem Bischof dem Dom-Kapitel bei seinem Antrit unter
dem Titel: der Bewillkommnung, des Gnaden-Jahres pp. zu entrichtenden
baaren Summen gesprochen. Dies sind aber Gegenstände, in Absicht deren
der jetzige Bischof eigentlich Verträge mit dem Dom-Kapitel abzuschliessen
nicht berechtigt seyn dürfte, da demselben nach seiner Beförderung zum
Fürst-Erzbisthum die Disposition in Absicht der Temporalien nicht mehr
competirt und zu einem rechtlich gültigen Abschlusse von lästigen Verträgen
bei Pfründen ausser dem Kollator, der die Zweckmässigkeit des Vergleichs
untersucht und durch seine Genehmigung auch die Nachfolger bindet, es
nöthig ist, dass der Vergleich durch den Besitzer, dem das Dominium utile
der Pfründe zusteht, geschähe.
Aus diesen Gründen stelle ich E. E. anheim, die beabsichtigte Reduktion
des Posenschen Dom-Kapitels bis zur canonischen Besetzung des
Bisthums durch den Nachfolger des bisherigen Bischofs auszusetzen.« ...
Dies Schreiben wird am 24. März 1806 von Klewiz »Zu den Akten
für jetzt« geschrieben.
1806
März
20
Rescript des Westfälischen Departements 8. unter dem 20. Fe- März 27
bruar 1806, No. 901.
905. immediat-Bericht des Staats-Ministers Frhr. v. Hardenberg. April 8
Berlin 1806 April 8.
R. IX. Z. litt. Z. Concept; nicht aurgefertigt, nach der eigenhändigen Randnotiz Hardenterg's:
»Da ich den Inhalt dieses Berichts S.K. M. mündlich vorgetragen habe, so bedurfte es koiner
Reinschrift. Dieses Concept ist aber zu den Arten zu nelmen.«
Gehaltserhöhung für Hurnboldt in Rom aus den Einkünften vakanter Bisthüner.t)
»E. K.M. residirender Minister zu Rom, der Cammerherr von Humboldt,
zeichnet sich rühmlich aus durch eine zweckmässige und musterhafte Geschäftsführung.
Er vereinigt einen richtigen Blick zur Auffassung seiner
Geschäftsverhältnisse im Ganzen mit grossem Fleiss im Detail, und verbindet
Wachsamkeit auf E. K. M. Würde und Rechte mit einem gefälligen Benehmen,
welches ihm das Gelingen der einzelnen Angelegenheiten erleichtert.
Seine Diensteinkünfte bestehen in dem unter ganz andern Umständen be-1)
Cfr. No. 896.