Aufgabe und Zusammensetzung des Reichstags. 127
der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich“.
Es ist ganz einerlei, wieviel Sitze im Reichstag gerade frei sind,
man hat sich immer nach der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder
zu richten. Zur Gültigkeit eines Beschlusses sind also 199 Mit—
glieder nötig.
Die Zahl von 397 Mitgliedern entspricht nicht mehr dem
früher gesetzten Verhältnis zu der Bevölkerungszahl. Nicht im
ganzen und vielfach noch weniger für die einzelnen Wahlkreise.
Wollte man aber eine Neuregelung der Gesamtzahl herbei—
führen, so müßte sie wohl in einer Erhöhung der Grundzahl be—
stehen, auf welche ein Abgeordneter entfällt. Das Deutsche Reich
hat jetzt 56 Millionen Einwohner und käme man also auf 560 Abgeordnete
mit dem alten Satz von 1:100000. Dies ergäbe einen
Monstrekörper, dessen Behandlung und Bewegungsfähigkeit außerordentlich
schwierig wäre.
VII. Der also gewählte Reichstag pflegt als Volksvertretung
bezeichnet zu werden. Die Verfassung sagt zwar vom einzelnen Abgeordneten,
wie erwähnt, daß er Vertreter des ganzen Volkes sei,
braucht aber einen korrespondierenden Ausdruck von der Körperschaft
selbst nicht. Er hat auch keinen rechten Sinn, weil ihm ein
juristischer Inhalt abgeht. Die Rechtspersönlichkeit des Staatsganzen
ist nicht das Volk, sondern das Reich. Zum Volk gehören
als oberste Glieder auch die Monarchen. Der Reichstag nimmt
keinerlei Rechte namens des Volkes oder in dessen Auftrag vor.
Er ist nur das Organ, durch dessen hin und wieder eintretende Neubildung
die Volksgenossen im Gegensatz zu den Inhabern der Souveränität
einen indirekt einwirkenden Einfluß auf die Reichspolitik
nach der Idee nehmen können. Nach der Idee, denn in Wahrheit
vermag dies meist nur ein Teil. Nicht nur, daß der Wähler mit
der Wahl alle seine Rechte erschöpft und seiner angeblichen Vertretung
gar nichts zu sagen hat, — sondern es ist auch klar, daß
sein Wahlrecht nur da etwas bedeutet, wo für seine politische Ansicht
Mehrheitschancen vorliegen; mag er ohne solche abstimmen
oder sich passiv verhalten, es ist gleich bedeutungslos. Wer nicht zur
siegenden Mehrheit gehören kann, wird die Repräsentatividee von
Hause aus als eine innere Unwahrheit erkennen, und die Empfindung
des Einzelnen hierüber wiederholt sich tausendfältig. Jedes System.
welches nur den Wahlmehrheiten ein Destillationsprodukt gibt, fällt
unter diese Erscheinung. Wohl wollte man in der französischen Re-