April 16.
350 1611 144.
144. Bescheid des Kurfürsten von Mainz auf die
Werbung der Gesandten des Königs Matthias.
[Die Werbung geschah am 15. April und bestand in einer
geschichtlichen Darstellung dessen, was sich seit dem Vertrag von
Lieben, besonders aber seit dem prager Konvent bis zum Einfall
des passauer Volks in Prag zwischen den Brüdern zugetragen hatte,
und schloss mit der Aufforderung an den Kurfürsten als den
„Prinzipal‘‘ des geschlossenen Vertrags, zu erwägen, ob diesem Vertrag,
besonders aber dessen 7. Artikel wegen Abführung des Kriegsvolks
nachgelebt worden sei und mit der Bitte, dem König mit Rat, Volkund
Geldhilfe beizuspringen].!
Der Kurfürst, der stets auf Zuhaltung des neuen Vertrags
gehofft hatte, ist von diesem beschwerlichen Zustand schmerzlich
berührt; er weiss nicht einmal, weshalb dieser Einbruch des passaner
Volks geschehen und ob er mit Zustimmung des Kaisers erfolgt ist,
der leicht denken konnte, es würde ihm dies sowol beim König wie
bei den fürstlichen Unterhändlern „ungleichen Verstand‘ bringen.
Sobald er, der Kurfürst, vom König wie auch von anderer Seite von
diesen Vorkommnissen nnterrichtet worden war, hat er, obwol die
Nachrichten differierten, sowol beim Kaiser als auch an andern
Orten zur Einhaltung des Vertrags und Abdankung des Kriegsvolks
eifrig gemahnt, wie der König dies selbst weiss. Nun erwartet der
Kurfürst zwar immer noch die vom Kaiser verheissene zuverlässige
Information darüber, was es mit jenem Einfall auf sich hatte; aber seine
Hoffnung, dass der Kaiser nichts wider den Vertrag tun werde, ist durch
die ausdrückliche Erklärung in den Schreiben und Instruktionen
des Kaisers an den König bestärkt worden, von denen er zum Teil
durch einen der in Prag gewesenen Kurfürsten Kenntnis hat. Von
dieser Hoffnung lässt der Kurfürst umso weniger als er (abgesehen von
dem feindlichen Gebahren des passauer Volkes, bei dem sich eben
wie sonst nur zu oft zeigt, zu welcher Vermessenheit ein Kriegsvolk bei
Mangel an Bezahlung ohne Zutun der Feldherrn und Obern kommen
kann) jüngst vernommen hat, wie freundlich der Kaiser gegen den König
und dieser auch hinwieder sich zu brüderlicher Affektion erboten
haben; der Kurfürst erwartet daher, der Kaiser werde dem König nicht
nur eine befriedigende Erklärung geben, die ihm alles Verdachts
ungleicher Gesinnung gegen den Bruder entheben wird, sondern
auch alles übrige so vereinbaren, dass es zu beständiger Eintracht
zwischen zwei so hohen Potentaten gereichen mag.
Demnach wird der König leicht ermessen können, dass der Kurfürst
in Unkenntnis der eigentlichen Absichten des Kaisers sich auf
das Begehren um Hilfe (das nach der erfolgten Zusammenkunft
ı Wmz., Reichstagsakten, Bd. 103c, no. 31; Kopie; die (Gesandten
waren Teufel und Wacker. Vgl. oben no. 125, 8. 306, Anm. 4.