Full text : Hauptregister der Preußischen Gesetzsammlung. 1884-1913. (8)

II.  Teufelsbündnisse.

a)  Bexen;  b)  Besenmeister  und  Teufelsjünger.
Siehe  auch  Zaubersagen.

a.

624.  Die  Zauber-Else  zu  Zwickhau.

Gräße,  Bd.  II.  Ar.  609;  Schmidt  a.  a.  O.,  Bd.  II.,  S.  374;  Zwickhauer
Wochenblatt  1844,  Nr.  12.

Im  Jahre  1557  den  22.  Mai  ist  zu  Zwichau  die  alte  Zauber-Else
  gefänglich  eingezogen  worden.  Die  hatte  den  Leuten  Getränke
gesotten,  den  Mägden  Kinder  abgetrieben,  auch  viele  Menschen  an
ihren  Gliedmaßen,  Armen,  Beinen,  Fingern,  Brüsten  und  an  den
Fersen  geschädigt,  und  viele  andere  Zauberei  mehr  getrieben.  Sie
hatte  ferner  einem  Maler  zu  Glauchau  Gift  beigebracht,  daß  er  gestorben.
  So  hatte  sie  auch  leiblich  mit  dem  bösen  Feinde  gebuhlt
und  eine  lange  Zeit  mit  ihm  zugehalten,  der  ihr  auch  Geld  gebracht,
bisweilen  2  und  3,  bisweilen  auch  4  Taler,  mehr  aber  nie.  Da
man  sie  gefragt,  wie  er  aussehe,  hat  sie  geantwortet,  er  wäre  ein
alter,  grauer,  häßlicher  Teufel.  Dieser  böse  Geist  ist  auf  der  Gasse
oftmals  mit  ihr  gegangen,  „doch“,  sprach  sie,  „es  hat  ihn  niemand
als  ich  sehen  Können.“"  Als  sie  gefangen  gesessen,  ist  er  oftmals  zu
ihr  vors  Gefängnis  und  an  das  vergitterte  Fenster  gelommen  und
hat  sie  gefragt,  was  sie  mache,  ob  sie  heraus  wolle,  er  wolle  ihr
helfen.  Sie  hat  aber  geantwortet,  sie  wolle  gern  heraus,  aber  sie
habe  noch  ihre  Seele  zu  bedenken.  Auf  diese  Rede  ist  er  davon
geschieden,  sie  aber  hat  gesessen  bis  zum  18.  Juni,  da  hat  sie  wegen
vielfältiger  Zauberei  ihre  Strafe  empfangen  und  ist  am  Galgen  verbrannt
  worden.

Meiche,  Sagenbuch.  31