I. Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder. 147
Die Kinderaufzucht, und namentlich die Ernährung der Kinder in
diesen Familien zu erleichtern, ist wohl eines der schwierigsten, aber auch
zugleich eines der wichtigsten Probleme. Das Sinken der Geburtenziffer
der etwas besser situierten Schichten von Arbeiterfamilien hat in
diesen Verhältnissen seine Begründung. Man reguliert eben die Kinderzahl,
um den wachsenden Aufgaben der Kinderaufzucht bei fast gleichbleibendem
Einkommen entsprechen zu können. In öffentlichen Betrieben,
namentlich bei kommunalen Betrieben, hat man diesen Schwierigkeiten in
Arbeiterfamilien durch nach der Kinderzahl abgestufte Familienzuschüsse
zu begegnen gesucht. So ist man z. B. in Crefeld und auch in anderen
Städten in ähnlicher Weise vorgegangen. Auch weitergehende Vorschläge
sind schon aufgetaucht. Unlängst hat B. Rottländer in einer kleinen
Schrift „Kinderunterstützungsgesetz und Junggesellensteuer“ die gesetzliche
Errichtung von Kinderunterstützungskassen vorgeschlagen, um durch
Beiträge jedes Mannes und jeder Frau in der Zeit vom 16. bis zum
24. Lebensjahre Erziehungszuschüsse etwa in der Höhe von etwa 25 Pf.
pro Tag und Kind, hauptsächlich für Arbeiterfamilien gewähren zu
können. Diese und ähnliche Vorschläge sind zurzeit wohl schwer
realisierbar.
Aussichtsvoller erscheint es einstweilen, eine Modernisierung unserer
sonst so guten individuellen Armenpflege vorzunehmen. Durch die Invalidenversicherung
und in Bälde auch durch die staatliche Witwen= und
Waisenversorgung ist und wird noch der Armenetat der Städte verringert
werden. Es könnte nun ein weiterer Schritt auf dem Wege
der Umwandlung charitativer Fürsorge in zielbewußte Verhütung einer
Verarmung getan werden. In diesem Sinne könnten die Armenbehörden,
um spätere Lasten zu vermeiden, nichts besseres tun, als kinderreichen
Familien, für die der Verdienst des Mannes nicht genügt, die Arbeitskraft
der Frau jedoch in der Kinderfürsorge erschöpft ist, Erziehungsbeiträge,
bezw. Ernädrungsbeiträge zu gewähren. Hierbei sollte jedoch nicht der
ortsübliche Tagelohn, sondern das physiologisch berechnete Ernährungsminimum
als Richtschnur dienen.
Bestimmte Umstände tragen ferner oft wesentlich dazu bei, eine annähernd
genügende Ernährung der Kinder in Arbeiterfamilien plötzlich zu gefährden,
vor allem dann, wenn der Vater als der Ernährer der Familie arbeitsunfähig
wird, für längere weät erkrankt und für die Dauer der Erkrankung
von der Krankenkasse ohne Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse
in diesen Familien nur 60% des Tagelohns als Krankengeld
erhält. 40% weniger Einkommen zwingt diese Familien geradezu, um
bei den besonderen Anforderungen einer Krankheit die Kinder nicht
vollständig verhungern zu lassen, zur Kontrahierung von Schulden, die
Luter kaum getilgt werden können. In vielen Schriften über die Hausaltsführung
in Arbeiterfamilien, und namentlich in einer kürzlich erschienenen
Schrift von Fräulein Dr. Conrad über Haushaltsrechnungen
in Münchener Arbeiterfamilien wird hervorgehoben, daß von dem Zeitpunkte
längerer Erkrankung des Familienvaters an, Not und Elend in Arbeiterfamilien
meist ihren Einzug hielten und nun nicht mehr zu bannen waren.
In diesen Familien liegen daher besondere Verhältnisse vor, und
hier sollten, wie man auch versicherungspflichtigen Wöchnerinnen den