Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Koͤnigliche  allerhoͤchste  Verordnungen.

 

(Das  königliche  Wappen  und  Siegel  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Durch  die  nach  Abschluß  der  rheinischen
Bundes-Akte  angenommene  Souwverainitä#t
sinden  Wir  Uns  bewogen,  Unser  bisher  geführtes
  königliches  Wappen  in  einigen  Stücken
  abzuändern.  Unsere  General-Landes-Kommissariate
  erhalten  daher  hiemit  den  Auftrag,
  streuge  darauf  zu  halten,  daß  in  den
Siegeln  der  administrativen  Stellen  sowohl,
als  der  untergeordneten  Behörden  und  Aemter
  nicht  mehrere  Wappen  =  Attribute  und
Verzierungen,  als  hiemit  verordnet  wird,  angebracht
  werden,  um  nach  den  verschiedenen
Absiuffungen  eine  respektive  Gleichförmigkeit
allenthalben  zu  beobachten.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Anzelegenheiten
  hat  den  Anftrag,  die  nörhigen
Amtsstegel  verfertigen,  und  selbe  den  betreffenden
  Stellen  zukommen  zu  lassen.

Gegenwärtige  Verordnung  ist  durch  das
Regierungsblatt  bekannt  zu  machen,  und
demselben  eine  in  Kupfer  gestochene  richtige
Zeichnung  des  Wappens  beyzulegen.  München
  den  ac.  Dezember  1800.

Max  NJoseph.

Freyherr  von  Reutgelas.
Auf  kdniglichen  allerhcbsten  Befehl.
von  Flad.

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Beschreibung
des  neuen  königlich;  baierischen  Waxpens
und  Siegels.

Das  neue  königliche  Wappen  besteht  aus
elnem  einzigen  Hauptschilde,  und  einem
Herz=  oder  Mittelschilde.  Berde  sind
länglichte,  unten  an  den  Ccken  etwas  zugerundete
  und  in  der  Mitte  in  eine  kleine  Spitze

auslaufende  Vierecke.

Das  Erstere  enuthält  theils  silberne,
theils  lazurne,  Rauten  oder  Wecken,  welche
(eigentlich  zwey  und  vierzig  an  der  Zahl)
von  der  Linken  zur  Rechten  in  einer  Diagonal-Linie
  aufsteigen.  In  dem  inserirten  oder
aufgelegten  Herz-Schilde  befinder  sich
auf  zinnoberrothem  Felde  ein  goldenes  Szerter,
  und  ein  blankes  Schwert  mit  einem  goldenen
  Griffe;  beyde  stehen,  jenes  rechts,
dieses  lints,  kreuzweise  übereinander.  Oben
zwischen  denselben  schwebt  eine  goldene  mir
Halbzirkeln  geschlossene  Königskrone.  Auf
dem  Hauptschilde  ruht  ebenfalls  eine  goldene,
  mit  Edelsteinen  und  Perlen  gezierte,  geschlossene
  und  oben  mit  einem  Reichsapfel
besetzte  Königskrone.  Durch  die  zwey  und
vierzig,  theils  sichtbaren,  eheils  durch  das
Herzschild,  welches  das  Simbol  der  Seuve:
rainität,  der  vollkommenen  Unabhängi#kett

und  nuumschränkten  Herrscheremacht  ist,  verdeckten

  Nauten  sind  alle  mit  Baiern  vereinig
ten,  in  Franken,  Schwaben  und  Torol  gelegenen
  Provinzen  und  Bezirke,  Herzeg:  und
Fürsienthümer,  Graf=  und  Hemsschaften  als
wahre  einverleibte  Bestandtheile  des  Königrriches
  angedeutet  und  ausgeserechen,  ohne