Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Altburg,  Dekanats  Calw,  zählt  in  dem
Mutterort  451,  und  in  den  dazu  gehörigen  zehn  Filialien,  von  denen  zwei  Kirche  und
Schule  und  drei  eine  Schule  haben,  1445  Pfarr-Genossen.  Der  Parrer  hat  in  jedem
der  Filialien  Wurzbach  und  Röthenbach  alle  fünf  Wochen  am  Sonntag  eine  Catechisation
  und  jährlich  eine  Predigt  zu  halten.  Das  Dienst-Einkommen  ist  auf  814  fl.
nach  Sportel-Preisen  berechnet.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  sechs  Wochen  bei
dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

2)  Die  befähigten  Bewerber  um  das  erledigte  Dekanat  und  Stadtpfarramt  Welzheim
  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.  Die  Dibcese  begreift  7  Pfarrorte  mit  17,700  evangelischen  Einwohnern;
  die  Stadt  Welzheim  zählt  1500  und  die  ganze  Parochie,  zu  welcher  82  zerstreute
  Weiler,  Hôöfe  und  Häuser  gehdren,  über  3,500  Pfarr-Genossen.  Der  Dekan
hat  die  Kirchen-Geschäfte  so  lange,  bis  ein  Diakonat  errichtet  werden  kann,  mit
einem  Diakonats-Verweser  zu  theilen.  Das  Einkommen  der  Stelle  ist  auf  1301  fl.
nach  Sportel-Preisen  berechnet.

5)  Die  zu  besetzende  katholische  Pfarrei  Oberdorf,  Oberamts  und  Dekanats
Tettnang,  begreift  im  Pfarrdorf  samt  drei  Filialien  516  Pfarr-Genossen;  das  Einkommen
  von  Güter-Ertrag,  Zehent-Geldern,  Grund-Gesällen,  Capiral-Zinsen  und  Gebühren
  besteht  in  620  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  bei  dem  katholischen  Kirchenrath
zu  melden.

4)  Bei  dem  Steuer-Collegium  ist  die  Stelle  eines  etatsmäßigen  Kanzlei-Assistenten
  mit  600  fl.  Gehalt  erledigt.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  vier
Wochen  bei  dem  Direktorium  des  Steuer-Collegiums  vorschriftmäßig  zu  melden.