Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

6 Tagesstunden bewerkstelligt, so ist die Versandstation hiervon tele- 
graphisch zu benachrichtigen und das Gut dem Absender auf dessen 
Kosten mit thunlichster Beschleunigung zurückzuschicken. 
(4) Bis zur Uebernahme ist die Ladung unter besonderer Be- 
wachung zu halten. 
(5) Die Entladung und etwaige Lagerung darf nicht auf den Güter- 
steigen (Rampen und Güterperrons) oder in den Güterböden (Güter- 
schuppen, Hallen, Remisen), sondern nur auf möglichst abgelegenen 
Seitensträngen oder in räumlich von den Güterböden (Güterschuppen, 
Hallen, Remisen) getrennten, nicht gleichzeitig anderen Zwecken dienenden 
Schuppen unter Anwendung der unter D und E gegebenen Bestim- 
mungen erfolgen. 
Als Nr. XXXVb 
ist einzuschalten: 
Sprengkräftige Zündungen, als Sprengkapseln (Spreng- 
zündhütchen) und Minenzündungen, welche durch Elektrizität 
oder durch Reibung zur Wirkung gebracht werden, unterliegen nach- 
stehenden Bestimmungen: 
a. Sprengkapseln (Sprengzündhütchen). 
1. (1) Sprengkapseln (Sprengzündhütchen) sind neben einander mit 
der Oeffnung nach oben in starke Blechbehälter, von denen jeder 
nicht mehr als 100 Stück enthalten darf, dergestalt zu verpacken, 
daß eine Bewegung oder Verschiebung der einzelnen Kapseln auch 
bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. 
(2) Der leere Raum in den einzelnen Kapseln und zwischen 
ihnen ist mit trockenem Sägemehl oder einem ähnlichen sandfreien 
Stoffe vollständig auszufüllen. Diese Ausfüllung ist nicht er- 
forderlich, wenn die Einrichtung der Kapseln, z. B. durch eine den 
Sprengsatz sicher abschließende innere Schutzkapsel, Gewähr dafür 
bietet, daß der Sprengsatz bei der Beförderung nicht gelockert wird. 
(3) Der Boden und die innere Seite des Deckels der Blech- 
behälter sind mit einer Filz- oder Tuchplatte, die inneren Seiten- 
wände der Behälter mit Kartonpapier dergestalt zu bedecken, daß 
eine unmittelbare Berührung der Sprengkapseln mit dem Bleche 
ausgeschlossen ist. 
2. (1) Die so gefüllten Blechbehälter sind Stück für Stück mit einem 
haltbaren Papierstreifen derart zu umkleben, daß dadurch der 
Deckel so fest auf den Inhalt gepreßt wird, daß sich beim Schütteln
	        
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