Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

— 314 — 
  
  
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
19 
20 
21 
22 
  
Malz) mit Ausnahme des gebrannten und gemahlenen: 
ausGerste........................................... 
aus anderem Getrede 
Reis, unpolrit. 
Hülsenfrüchte, trockene (reife). 
Speisebohnen, Erbsen, Linsen . . .. 
Futter-(Pferde= u. s. w.) Bohnen, Lupinen, Wicken 
Anmerkung zu Nr. 11 und 12. Für Hülsenfrüchte im Stroh ist die 
Hälfte des Zolles der betreffenden Arten zu entrichten. « 
Oelfrüchte und Sämereien. 
Raps und Rübsen, Dotter, Oelrettigsaat, Senf, Hederichsaat 
Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Madiasamen, Erd- 
mandeln, Erdnüsse, Sesam, Behennüsse, Bucheckern, Kapoksamen, 
Lorbeeren, Nigerahennn . . . .. . . . . . 
Leinsaat, Hanfsaat .. . ) 
Baumwollsamen, Elipenüsse, Sheanüsse, Butterbohnen, Stillingiasamen, 
Palmkerne (auch zerkleinert), Kopra, Ricinussien 
Andere nicht besonders genannte Oelsämereien und Oelfrüchtt 
Rothkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaan . . . ... 
Grassaat aller .. . . . . . . . . . . ..... ... . . .. .. ...... . .. . . . . .. 
Runkelrübensamen, Zuckerrübensamen 
Andere Feldrübensamen, Möhrensamen, Cichoriensamen; Gemüsesamen, 
Dillsaat, Blumensamen, Tabaksamen, sowie sonstige anderweit nicht 
genannte Sämereien für den Landbau .. . . . . . ... . . . . . . . . . . . . .. 
Anis, Fenchel, Koriander, Kümmel und andere Sämereien zum Genusse, 
frisch oder getrockkktttt::::: . . .. 
Anmerkung. Saämereien zur Gewinnung flüchtiger (ätherischer) Oele 
können auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung zollfrei abgelassen werden. 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
für 1 Doppel- 
zentner 
Rohgewicht 
10,25 
11 
für 1 Doppel- 
zentner 
0/7 
frei 
— dD #u 
frei
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.