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Malz) mit Ausnahme des gebrannten und gemahlenen:
ausGerste...........................................
aus anderem Getrede
Reis, unpolrit.
Hülsenfrüchte, trockene (reife).
Speisebohnen, Erbsen, Linsen . . ..
Futter-(Pferde= u. s. w.) Bohnen, Lupinen, Wicken
Anmerkung zu Nr. 11 und 12. Für Hülsenfrüchte im Stroh ist die
Hälfte des Zolles der betreffenden Arten zu entrichten. «
Oelfrüchte und Sämereien.
Raps und Rübsen, Dotter, Oelrettigsaat, Senf, Hederichsaat
Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Madiasamen, Erd-
mandeln, Erdnüsse, Sesam, Behennüsse, Bucheckern, Kapoksamen,
Lorbeeren, Nigerahennn . . . .. . . . . .
Leinsaat, Hanfsaat .. . )
Baumwollsamen, Elipenüsse, Sheanüsse, Butterbohnen, Stillingiasamen,
Palmkerne (auch zerkleinert), Kopra, Ricinussien
Andere nicht besonders genannte Oelsämereien und Oelfrüchtt
Rothkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaan . . . ...
Grassaat aller .. . . . . . . . . . . ..... ... . . .. .. ...... . .. . . . . ..
Runkelrübensamen, Zuckerrübensamen
Andere Feldrübensamen, Möhrensamen, Cichoriensamen; Gemüsesamen,
Dillsaat, Blumensamen, Tabaksamen, sowie sonstige anderweit nicht
genannte Sämereien für den Landbau .. . . . . . ... . . . . . . . . . . . . ..
Anis, Fenchel, Koriander, Kümmel und andere Sämereien zum Genusse,
frisch oder getrockkktttt::::: . . ..
Anmerkung. Saämereien zur Gewinnung flüchtiger (ätherischer) Oele
können auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung zollfrei abgelassen werden.
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
für 1 Doppel-
zentner
Rohgewicht
10,25
11
für 1 Doppel-
zentner
0/7
frei
— dD #u
frei