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42
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43
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431
45
144.
46
451
47
46
Blätter, Gräser, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Binde= oder
Zierzwecken,frisch........................................
Cycaswedel,frischodergetrocknet..............................
Blumen, Blätter (auch Palmwedel und zu Fächern zugeschnittene Palm—
blätter), Blüthen, Blüthenblätter, Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige
(auch solche mit Früchten), zu Binde= oder Zierzwecken, getrocknet, ge-
tränkt (imprägnirt) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zu-
bereitet, auch geftrtt:.
Obst.
Weintrauben (Weinbeeren):
frisg ,....«.............................
gemostet,gegohren,«Wemmatsche..........................
Anmerkung. Als Weinmeische sind alle eingestampften oder eingeraspelten
Weintrauben und Weinbeeren anzusehen und zu verzollen, auch wenn eine
Gährung noch nicht oder nur theilweise eingetreten ist.
Nüsse, unreife (grüne) und reife, auch ausgeschält, gemahlen oder sonst
zerkleinert oder einfach zubereitet .. . . ..... ........ ... . . . . . . ..
(47/9 [46/8)) Anderes Obst:
frisch: «
Aepfel, Birnen, Quitten:
unverpackt
vom 25. September bis 25. Novembenrnr . ..
vom 26. November bis 24. Septemer
verpackt..............................................
Aprikosen,Psirsiche.......................................
PflaumenallerArt,Kirschen,Weichseln,Mispeln..............
Hagebutten und Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes
Stein- und Kernobst. .... .. . . ....... . ...... .. .. .. .. . . . ..
Erdbernn . . ..
Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Brombeeren, Heidel-
beeren, Hollunderbeeren, Preißelbeeren, Wachholderbeeren und
sonstige Beeren zum Genuse . ..
Lollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
250
frei
20
24
frei
2,50
10
frei
20