Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

327 
  
  
109 
107 a 
110 
Ilos. 
111 
Lrog! 
112 
1110) 
113 
111] 
114 
I112) 
Reichs-Gesetzbl. 1902. 
  
zum feineren Tafelgenusse zubereitt 
Anmerkungen. 
1. Nicht lebendes Vieh, zum Genusse verwendbar, unterliegt der Verzollung 
als frisches Fleisch von Vieh. 
2. Frisches und einfach zubereitetes knochenfreies Fleisch (auch Zungen, 
jedoch nicht genießbare Eingeweide) sowie gepökelte oder geräucherte 
Schweineschinken (Vorder= und Hinterschinken) unterliegen einem Zoll- 
zuschlage von 20 vom Hundert. 
Schweinespecckkkkk .. .. .. . . . . ... 
Anmerkung zu Nr. 108 [1I07] und 109 [107a]. Der Bundesrath ist 
befugt, für bestimmte Grenzstrecken im Falle eines örtlichen Bedürfnisses die 
zollfreie Einfuhr einzelner Stücke von frischem oder einfach zubereitetem Fleische 
oder von Schweinespeck in Mengen von nicht mehr als 2 Kilogramm, nicht 
mit der Post eingehend, für Bewohner des Grenzbezirkes nachzulassen. 
Federvieh: 
geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 
gespickt oder sonst einfach zubereitet 
zum feineren Tafelgenusse zubereitt 
Anmerkung. Nicht lebendes Federvieh, zum Genusse verwendbar, unterliegt 
der Verzollung als nicht zubereitetes geschlachtetes Federvieh. 
Haarwild: 
nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet. .. .. . . .. . .. . . . . . . ... 
gespickt oder sonst einfach zubereitet 
zum feineren Tafelgenusse zubereitt . . . . .. . . . .. 
Federwild: 
nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereittt. 
gespickt oder sonst einfach zubereitet 
zum feineren Tafelgenusse zubereitt . . . . . . . .. 
Anmerkung zu Nr. 110 [I108] bis 112 [110]J. Genießbare Eingeweide 
von Federvieh und Wild unterliegen den für Fleisch von Federvieh und Wild 
festgesetzten Zollsätzen. 
Fleischextrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; flüssige und eingedickte 
Fleischbrühe; Fleischpepton 
Würste aus Fleisch von Vieh, Federvieh oder Wildd . . . . .. 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
120 
36 
—– 
#o S 
45 
00 
* (—G 
70 
30 
70
	        
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