Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

334 
  
  
167 
165) 
168 
1661 
169 
1671 
170 
168. 
  
Baumöl (Olivenöl), en. 
Aumerkung. Reines Baumöl, amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt) 
Lavat- und Sulfuröl . . . .. .. .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Baumwollsamenöl . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. .. .. . . . . . . . . . ... 
Anmerkung. Baumwollsamenöl, amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt) 
Holzllllllllll . . .. .. .. . .. .. 
Ricinndbttss;;; 
Anmerkung. Ricinusöl, amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt) . . . . . 
anderesfettesOel...................................... 
Aumerkung. Nicht besonders genannte fette Oele, amtlich ungenießbar 
gemacht (denaturirt) 
in anderen Behältnissen: 
Baumöl (Olivenöh) . . .. 
Baumwollsamenöl, Bucheckernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, 
Sesamöl und Sonnenblumenöl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Ricinusöl und anderes vorstehend nicht genanntes fettes Oel .. . . . 
Anmerkung. Nicinusöl in Blechgefäßen, bei einem Gewichte des Blech- 
gefäßes nebst Inhalt von mindestens 15 Kilogramm, amtlich ungenießbar ge- 
macht (denaturirt) 
(168/71 [166/9) Pflanzliche Fette: 
Kakaobutter (Kakaoöl) 
Muskatbutter (Muskatbalsam)) Lorbeeröl, butterartiges: 
in Fässen. 
in anderen Behältnisen 
Baumwollsterniiiin . . . . . . . .. 
Aumerkung. Baumwollstearin zur Herstellung von Seife oder Lichten 
auf Erlaubnißschein unter Ueberwachung oder vorher amtlich ungenießbar ge- 
macht (denaturirtt))) . .. . .... . 
  
Zollsatz 
für 1 Doppel- 
zentner 
Mark. 
10 
9 
20 
für 1 Doppel. 
zentner 
Rohgewicht 
12,60. 
für 1 Doppel- 
zentner 
5
	        
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